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Der TÜV NORD Führerschein-Ratgeber (Teil I und II)Zoom Button

Foto: Kaarsten, Istock, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Der TÜV NORD Führerschein-Ratgeber (Teil I und II)

Dass man eine Fahrerlaubnis benötigt, um ein motorisiertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen, ist weitgehend bekannt. Etwa 37,5 Millionen Menschen haben 2017 einen Kartenführerschein für Krafträder, PKW, LKW, Busse und sonstige Kraftfahrzeuge besessen. Die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellten Papierführerscheine sind hier noch nicht mitgezählt. Doch welche Führerscheinklasse braucht man beispielsweise für einen Urlaub mit dem Wohnmobil oder einem zusätzlichen Anhänger? Wie verhält es sich im Ausland und was passiert, wenn man sich in der Probezeit nicht an die Vorschriften hält? Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh, bringt Licht ins Dunkle.

TEIL I: Der Weg zum Führerschein und wie man ihn behält

Antrag zur Führerscheinprüfung

Der Führerschein gilt vor allem für junge Erwachsene als einer der Meilensteine auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Bevor es aber zur theoretischen Führerscheinprüfung, beispielsweise an einer der Stationen von TÜV NORD, gehen kann, müssen die Anwärter die benötigten Dokumente für den Führerscheinantrag zusammenstellen. »Wer seine Fahrerlaubnis beantragen möchte, muss sich mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Fahrerlaubnis-Behörde wenden«, sagt der TÜV-Experte. Je nach Bundesland sind Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt oder Kreisbehörde dafür zuständig. Oft übernehmen auch Fahrschulen die Beantragung für ihre Schüler. »Zu den vollständigen Papieren gehört ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Teilnahmebestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passbild«, so der Stationsleiter. Außerdem muss man eine normale Sehtest-Bescheinigung vorlegen. Für die Führerscheine der C- und D-Klassen für LKW und Busse ist darüber hinaus ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung erforderlich.

Die Probezeit und ihre Tücken

Ist die Prüfung erst bestanden, erhalten Fahranfänger ihren Führerschein zunächst zwei Jahre auf Probe. Eine Ausnahme bilden hier die Führerscheinklassen AM für Kleinkrafträder, L und T für Traktoren sowie die »Mofa-Prüfbescheinigung«. In der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, also eine Promillegrenze von 0,0. Außerdem haben Verkehrsverstöße bekanntlich härtere Konsequenzen als danach. »Hier wird zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen unterschieden. Leichte Verstöße wie Falschparken haben für Fahranfänger keine anderen Folgen als für jeden anderen auch«, erklärt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh. »Während der Probezeit führen gewichtige Verstöße wie eine Alkoholfahrt, das Überfahren einer roten Ampel oder wie die Nutzung des Handys zu bestimmten (besonderen) Maßnahmen.« In dem Fall wird der Fahrer zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet und seine Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.

Aufbauseminare und Punkteabbau

Es gibt zwei Arten von Aufbauseminaren. Das herkömmliche Aufbauseminar wird von Fahrlehrern geleitet, beinhaltet eine Fahrprobe und einen Kurs bestehend aus vier Sitzungen. Das »Besondere Aufbauseminar« richtet sich an Fahranfänger, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden. Dieses wird von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt, wie denen von Nord-Kurs (www.nord-kurs.de/home/). Nach einem Vorgespräch erhält man in drei Gruppensitzungen Informationen über die Wirkung von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit und erarbeitet Verhaltensstrategien für ein verkehrsgerechtes Fahren. »Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar gleichermaßen Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt und dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen«, sagt Schmidt. Für die Teilnahme an der Beratung werden zwei der zuvor erhaltenen Punkte in Flensburg abgezogen. Lässt man die Frist verstreichen und verstößt noch einmal schwerwiegend oder zweimal weniger schwerwiegend gegen Verkehrsregeln, wird der Führerschein für drei Monate entzogen. »Nicht nur deshalb sollte man lieber rechtzeitig Punkte abbauen und sich an die Regeln halten«, so der Stationsleiter. Übrigens: Auch Nicht-Fahranfänger können seit 2014 gezielt Punkte abbauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar von TÜV Nord teilnehmen. Das kann besonders dann einen Sinn ergeben, wenn man selbst keine Punkte haben darf, um Begleitperson für einen 17-jährigen Fahrer zu sein.

MPU: Zurück zur Mobilität

Bei wiederholten starken Verkehrsvergehen oder Führerscheinverlust kann das Straßenverkehrsamt auch unabhängig von der Probezeit eine Prüfung der Fahrtauglichkeit fordern: die MPU. Doch was genau ist das? »MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung«, erklärt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-STATION Gütersloh. »Diese kann im Medizinisch-Psychologischen Institut von TÜV NORD an mehr als 50 Standorten durchgeführt werden und besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen und einem Reaktionstest.« Bei Drogen- und Alkoholfällen kann ein Abstinenzbeleg gefordert werden. Dabei werden über ein Jahr in unregelmäßigen Abständen Urin- und Haarproben genommen, um die Drogenabstinenz festzustellen. Die Anzahl der durchgeführten MPUs ist in der Zeit von 2006 bis 2016 um knapp 15.000 gesunken. Trotzdem wurden laut einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2016 rund 90.000 MPUs durchgeführt. Der häufigste Grund für die Maßnahme: Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen. Aber auch bei zu vielen Punkten in Flensburg oder besonders aggressivem Verhalten kann der im Volksmund sogenannte »Idiotentest« verlangt werden, bevor man die Fahrerlaubnis zurück erhält. Termine für eine MPU können kostenlos unter 0800 888 3369 vereinbart werden.

Teil II: Urlaub auf vier Rädern

Der richtige Führerschein für die Campingtour

Doch selbst, wenn die Probezeit bestanden ist, stellt sich so manchem die Frage, was er mit seinem Führerschein eigentlich darf und was nicht. Eine solche Situation entsteht beispielsweise, wenn man sich ein anderes Gefährt für den Urlaub leihen möchte. So zum Beispiel, wenn man plant, mit einem Wohnmobil in der Urlaub zu fahren. Diese bieten die Freiheit, einfach loszufahren und spontan über das Ferienziel zu entscheiden. Bevor man sich jedoch eine Ferienwohnung auf Rädern mietet oder kauft, gilt es zu klären, wer welches Wohnmobil überhaupt fahren darf: »Das kommt ganz auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und das Ausstellungsdatum des Führerscheins an«, erklärt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh.

Wer vor 1999 seinen Führerschein der Klasse 3 erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren. Sollen auch jüngere Fahrer das Steuer übernehmen, muss bedacht werden, dass Fahrer mit dem neuen Führerschein der Klasse B Reisemobile von höchstens 3,5 Tonnen fahren dürfen. Für schwerere Gefährte von bis zu 7,5 TOnnen wird der LKW-Führerschein der Klasse C1 benötigt.

Ob man sich für mehr Platz oder ein kompakteres Modell entscheidet, beeinflusst auch die Reisegeschwindigkeit. »Die Richtgeschwindigkeit von Mobilen mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse liegt auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen bei 130 Kilometern pro Stunde, bei größeren Fahrzeugen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 Kilometern pro Stunde«, sagt der TÜV-Experte.

Wer darf welchen Anhänger ziehen?

Ähnlich verhält es sich mit Anhängern. Sie bieten zusätzlichen Platz für viel Gepäck oder sperriges Transportgut wie Boote oder Jet-Skis. Doch für welchen Anhänger braucht man eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse?

»Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg dürfen bei Besitz der Fahrerlaubnisklasse B immer gezogen werden – auch wenn dadurch die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger (gleich zulässige Gesamtmasse des Gespanns) 3,5 t übersteigt«, sagt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-STATION Gütersloh. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt, ist er mit Klasse B zulässig, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns maximal 3,5 Tonnen beträgt. Schmidt: »Besonders für Caravaner ist hier der B-Führerschein mit Schlüsselzahl 96 interessant. Mit diesem erhöht sich die zulässige Gesamtmasse des Gespanns auf 4,25 Tonnen.«

Sind die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, so ist mindestens ein Führerschein der Klasse BE erforderlich. »Mit einem BE-Führerschein dürfen hinter Kraftfahrzeugen der Klasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden«, weiß der Stationsleiter.

Wer noch mehr transportieren will, benötigt einen Lkw-Führerschein der Klasse C1E. »Hiermit erhöht sich die Obergrenze der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf zwölf Tonnen.«

Internationaler Führerschein: Wann braucht man ihn?

Selberfahren im Urlaub bedeutet für viele Freiheit und uneingeschränkte Mobilität. Geht die Reise ins Ausland, benötigt man in manchen Fällen eine spezielle Fahrerlaubnis.

»Der Internationale Führerschein ist eine amtliche Übersetzung der nationalen Fahrlizenz und gilt auch nur in Kombination mit dieser«, erklärt Stephan

Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh. »Das Dokument kann bei der örtlichen Führerscheinstelle oder den Straßenverkehrsämtern beantragt werden, zusätzliche Tests oder Prüfungen müssen nicht abgelegt werden.« Wer noch einen alten grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein hat, muss diesen beim Antrag gegen den scheckkartenförmigen EU-Führerschein eintauschen. Neben 15 bis 20 Euro für den Internationalen Führerschein kommen dann 24 Euro für den neuen hinzu. »Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass alle zuvor genehmigten Fahrzeugklassen auf die neue Karte übernommen werden«, erklärt der TÜV-Experte.

Der Internationale Führerschein wird für Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika benötigt. Auch in Australien und Neuseeland ist dieser ratsam. In den USA kommt es auf die Bestimmungen im jeweiligen Bundesstaat an. Für einige osteuropäische Länder wird er vom Auswärtigen Amt empfohlen. In EU-Ländern ist der Internationale Führerschein nicht notwendig. Laut einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 dürfen diese kein zusätzliches Dokument verlangen. Auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz kommt man ohne Zusatzdokument aus.

Die Experten von TÜV Nord Gütersloh stehen allen Fahrern und Fahrzeughaltern in Fragen zum Führerschein, Fahrzeugsicherheit und Mobilität zur Verfügung.

Über die TÜV Nord Group

Als anerkannter Technologie-Dienstleister stehen wir weltweit für Sicherheit und Vertrauen. Dabei haben wir die digitale Zukunft fest im Blick. Unabhängige Ingenieure und IT-Security-Fachleute bieten exzellente Lösungen für Sicherheit, Qualität und eine hervorragende Position im Wettbewerb. In mehr als 70 Ländern stärken wir Unternehmen und Partner bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Menschen, Technologie und Umwelt.

Mehr Informationen unter www.tuev-nord.de
 
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