Durch das Einreiseverbot der ausländischen Saisonkräfte fehlen diese in der Spargelernte., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Gütersloh/WLV (Re) Das vorläufige Einreiseverbot für ausländische Saisonkräfte stellt alle heimischen Sonderkulturbetriebe vor riesigen Herausforderungen. Durch die Entscheidung des Bundesinnenministers, die Einreise von ausländischen Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten ab Mittwoch, 25. März 2020, 17 Uhr vollständig zu verbieten, fehlen die Arbeitskräfte zur in Kürze beginnenden oder teils schon angelaufenen Spargelernte. »Diese Nichtplanbarkeit ist für die Höfe ein enormes Problem«, erklärt der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Gütersloh Andreas Westermeyer. »Erst hieß es, die Saisonarbeitskräfte dürfen ins Land einreisen. Unsere Betriebe haben darauf gesetzt und nun dürfen sie doch nicht kommen.« Ausfall nicht ohne Folgen Erfreut seien die Spargel-, Erdbeer- und andere Sonderkulturbetriebe über das Angebot vieler Menschen, die Lücken, die durch die fehlenden Saisonarbeitskräfte entstandenen seien, zu schließen. »Doch der Ausfall erfahrener und eingearbeiteter Kräfte in so großer Zahl lässt sich nicht ohne Weiteres folgenlos ausgleichen«, unterstreicht der Vorsitzende. Viele osteuropäische Arbeitskräfte kämen seit Jahren auf »ihre Höfe«: »Sie kennen die Arbeitsabläufe, arbeiten Vollzeit und stehen der gesamten Saison zur Verfügung«, erläutert Westermeyer. Würden wenige Vollzeitarbeitskräfte durch viele einheimische Teilzeitkräfte auf den Höfen ersetzt, sei das aus Gründen des Infektionsschutzes problematisch. Auch für die Saisonarbeitskräfte und ihren Familien, die auf das Geld angewiesen seien, bedeute es erhebliche finanzielle Einbrüche. Der Vorsitzende: Die Betriebe würden alles unternehmen, um sich auf die aktuellen Gegebenheiten einzustellen. »Sie setzen alles daran, trotz der großen Herausforderungen die Ernte auf den Feldern weiterhin sicherzustellen.«