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Termingeschäft in der ZulassungsstelleZoom Button

Der Wartebereich der Zulassungsstelle ist leer und nur wenige Schalter sind besetzt. Foto: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Termingeschäft in der Zulassungsstelle

Ein ungewohntes Bild in der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh – vor der Tür steht ein Wachdienst, der Wartebereich ist leer und nur jeder zweite Schalter ist besetzt. Die Kreisverwaltung ist seit dem 19. März für den Publikumsverkehr geschlossen, so auch die Zulassungsstelle. Nur nach vorheriger Terminvereinbarung werden derzeit die Dienstleistungen erledigt, die die Mobilität der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Kreis Gütersloh sowie der Firmen sicherstellen. Daher werden im Moment nur Zulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen und die Zulassungen von Kurzzeitkennzeichen angeboten. Auch verlorene Fahrzeugdokumente, wie Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder werden bearbeitet.

Die Zulassungsstelle hat die internen Abläufe so umstrukturiert, dass zwei Schichten abwechselnd arbeiten. Bei der Terminvereinbarung müssen Kunden ihre gewünschten Dienstleistungen ankreuzen. Es können pro Termin bis zu drei Anliegen bearbeitet werden, weitere können in diesem Termin nicht erfüllt werden. Nach der Terminvereinbarung erhält man per E-Mail eine Reservierungsbestätigung mit weiteren Informationen zu den Dienstleistungen und den mitzubringenden Unterlagen. Alle 15 Minuten werden je sechs Kundinnen und Kunden mit vorreservierten Termin aufgerufen. Die Kunden dürfen einzeln eintreten und gehen auf direktem Wege zum Schalter, sodass der Wartebereich leer bleibt. Der Ein- und Ausgang ist voneinander getrennt, sodass sich die Kunden nicht begegnen. Markierungen auf dem Fußboden und Plexiglaswände an den Schaltern sorgen dafür, dass der vorgeschriebene Abstand auch innerhalb des Gebäudes eingehalten wird. Auch der Kontakt zwischen Kunden und Mitarbeitern ist auf ein Minimum begrenzt.

Die Zulassungsstelle bittet um eine zeitnahe Stornierung für den Fall, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann. »Eine Absage ermöglicht uns den Termin schnellstmöglich an einen anderen Kunden zu vergeben«, erklärt Ute Pösse, Leiterin der Zulassungsstelle. »Wir können jede Woche eine große Zahl an Terminen vergeben. Gerade jetzt in der zulassungsintensivsten Zeit sind das aber noch immer zu wenige. Wenn dann Termine ungenutzt verstreichen ist das ärgerlich und andere Bürger müssen unnötig auf einen anderen Termin warten.«

Gewerbliche Zulassungsdienste können jeweils dienstags und mittwochs nachmittags kontaktlos die Papiere ihrer Kunden (Autohäuser und Privatkunden) abgeben, um diese erledigen zu lassen. Privatkunden, die zeitnah keinen Termin in der Zulassungsstelle erhalten, können ihr Auto online an- oder abmelden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es im Serviceportal des Kreises Gütersloh (https://service.kreis-guetersloh.de/) und auf der Homepage der Zulassungsstelle: https://www.kreis-guetersloh.de/kfz-zulassung/.
 

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