Anzeige: Corona-Tests in Unternehmen datenschutzkonform anbieten
Zum Schutz der Mitarbeiter gehört es auch im Unternehmen darauf zu achten, dass es zu keinen Infektionen kommt. Mitarbeiter in Büros haben ein bis zum dreifach erhöhten Risiko sich zu infizieren, als in der Gastronomie. Vorausgesetzt, mehrere Personen arbeiten im Büro.
Die Ergebnisse der Corona-Tests und die Identität der sich testenden Personen entsprechen der höchsten Kategorie der personenbezogenen Daten, den Gesundheitsdaten, geschützt gamäß Art. 9 DSGVO.
Das heißt, es muss eine besondere Sorgfalt diesbezüglich walten!
• Die Tests selber müssen in einem Raum stattfinden, der nicht von anderen eingesehen werden kann.
• Regeln Sie wie ein Mitarbeiter sich im Falle eines positiven Ergebnisses verhalten soll und geben Sie diese Anweisung bitte schriftlich an die Mitarbeiter. Empfehlung: Im Falle einen positiven Selbsttests, informiert der Mitarbeiter die Personalabteilung und verlässt sofort das Unternehmen um entweder direkt nach Hause zu fahren, oder in einem Testzentrum sich einem PCR-Test zur Überprüfung des Ergebnisses zu unterziehen. Gegebenenfalls kann vereinbart werden, dass das Ergebnis des Tests von einer zweiten Person bestätigt wird.
• Das Ergebnis des Tests wird maximal für 48 Stunden in der Personalabteilung dokumentiert und danach gelöscht.
• Es werden keine Listen mit Ergebnissen oder Personen geführt, die sich testen lassen haben.
• Es werden keine Testergebnisse an Dritte weitergegeben, solange keine rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, die dieses zwingend notwendig machen.
»Für Fragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung«, so Heiko Franke, Datenschutzexperte und Geschäftsführer der FHD GmbH & Co. KG.
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