Dem Kreis Gütersloh ist es doch noch gelungen, mit dem Land NRW eine Einigung bezüglich der Schulfrage zu finden. Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 18. April um 0 Uhr in Kraft tritt und die vorsieht, dass in den Schulen der in dieser Woche praktizierte Distanzunterricht beibehalten wird. Hintergrund: Im Kreis Gütersloh ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kreis Gütersloh in den nächsten Tagen die Sieben-Tageinzidenz pro 100.000 Einwohner über 200 steigt. Am Freitag lag diese laut RKI bei 190,4. Sie sank zwar am Samstag leicht, aber unter anderem deshalb, weil es im Meldebereich zeitlichen Verzug gab. „Wir haben unser Ziel erreicht“, so Landrat Sven-Georg Adenauer. „Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass wir die Unsicherheit für Lehrer, Schüler und Eltern eher hätten beenden können.“ Die sogenannte Bundesbremse, die voraussichtlich in der übernächsten Woche in Kraft tritt, sieht Distanzunterricht ab dieser Inzidenz vor. Inzwischen hat auch das Land NRW eine eigene Regelung erlassen, bei der aber noch nicht klar ist, ab wann sie für den Kreis Gütersloh greift. Für die Zwischenzeit wieder Schüler abwechselnd in die Schule zu schicken, verursache ein erhebliches Infektionsrisiko, Unsicherheit bei Schülern, Eltern und Lehrern und zudem unnötigen Organisationsaufwand, so Adenauer. „Mit unserer Allgemeinverfügung beseitigen wir jegliche Unsicherheit in dieser Frage.“ Ganz habe man dies in den vergangenen Tagen leider nicht verhindern können, da die Schulen Eltern und Schüler ja bereits vor dem Wochenende informieren mussten. Und zu dem Zeitpunkt mussten sie vom Wechselmodell ausgehen, nachdem die Landesregierung dieses angekündigt hatte.
Ausnahmen gibt es vom Distanzunterricht für die Abschlussklassen und die Notbetreuung/pädagogische Betreuung, also gelten für die die gleichen Regeln wie in der abgelaufenen Woche mit Distanzunterricht.
Ergänzt wird die Allgemeinverfügung in Sachen Schulen durch eine erweiterte Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Dort gilt dann auch so wie im öffentlichen Bereich, dass man sich als Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen darf, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. „Das ist zu verschmerzen“, meint Adenauer. Der Landrat weist im Übrigen daraufhin, dass in weiten Teilen der Bevölkerung immer noch ein falsches Bild vom Infektionsgeschehen herrsche. Kinder und Jugendliche seien sehr wohl Treiber der Infektionen. Anders als zur Jahreswende, als vor allem die älteren Jahrgänge betroffen waren, sind jetzt die Inzidenzen in den Kohorten von 0 bis 60 Jahren deutlich höher als bei der älteren Bevölkerung. Das liege zum einen an der Impfung, bei der die gefährdeten Personen vorrangig versorgt wurden. Zum anderen aber auch an der einfachen Regel: „Infektionen kommen da vor, wo man sich trifft“, erklärt Adenauer, „also auch in Kitas und Schulen.“
Mit der gleichen Allgemeinverfügung wurde zudem die Allgemeinverfügung zur Regelung der Testoption für den Kreis Gütersloh, die die flächendeckenden Bürgertestungen und die Nutzung bestimmter Angebote mit tagesaktuellem Testnachweis ermöglicht hat, verlängert. Diese Allgemeinverfügung, die an die Coronaschutzverordnung des Landes NRW gekoppelt ist, ermögliche es, symptomlose infizierte Personen zu identifizieren und so die Infektionsketten zu durchbrechen, so der Landrat. Die Zahl der Bürgertests steigt kontinuierlich, ebenso die Rate der positiven Tests. Am vergangenen Donnerstag wurde mit rund 4.000 Tests ein neuer Tagesrekord aufgestellt. Die Zahl der positiven Tests lag in der 15. Kalenderwoche bei rund 0,7 Prozent (14 Kw: 0,55 Prozent, 13. Kw. 0,34 Prozent). Diese Entwicklung entspreche dem aktuellen Infektionsgeschehen, so die Abteilung Gesundheit des Kreises.