Sie beraten, wenn Wohnungslosigkeit droht: Nirusha Punniyamoorthy (links) und Stephanie Aistermann von der Stadt Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Wohnraumsicherung: Stadt Gütersloh berät bei drohender Wohnungslosigkeit
Gütersloh (gpr). Wenn Gütersloher Bürgerinnen und Bürger von Wohnungslosigkeit bedroht sind, aufgrund von Zahlungsrückständen von einer Stromsperre betroffen sind oder wenn ihre Bemühungen zur Wohnraumsicherung ergebnislos bleiben, dann können sie eine kostenlose Beratung durch die Stadt Gütersloh in Anspruch nehmen. Ein aktualisierter Flyer gibt einen Überblick über das städtische Hilfsangebot für Mieter und Vermieter. Der Beratungsbedarf von Menschen in Gütersloh, denen der Verlust der Wohnung droht, ist zuletzt sprunghaft gestiegen.
Beriet die Stadt im Jahr 2017 noch 156 Haushalte aufgrund drohender Wohnungslosigkeit, waren es im Folgejahr 185. Im Jahr 2019 nahmen 242 Haushalte das Angebot in Anspruch. »Dieser Zuwachs zeigt, dass ein hoher Hilfebedarf besteht«, erklärt Stephanie Aistermann, im städtischen Fachbereich Familie und Soziales zuständig für den Bereich der Wohnraumsicherung. Und angesichts der mutmaßlichen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie rechnet sie damit, dass die Zahl von Menschen, die ihre Wohnung verlieren könnten, weiter zunehmen wird. »Wohnungslosigkeit kann jeden treffen«, betont ihre Kollegin Nirusha Punniyamoorthy. Sie nennt typische Beispiele: »Der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Trennung vom Partner oder der Partnerin führen nicht selten zu Mietschulden und können so Ursache für den Verlust der Wohnung sein. Ein weiterer häufiger Grund für eine drohende Wohnungslosigkeit ist eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter.«
Im Rahmen der Wohnraumsicherung beraten die städtischen Mitarbeiterinnen mit dem Ziel, das bestehende Mietverhältnis zu erhalten. Mieter oder Vermieter können sich gern frühzeitig an die Sozialarbeiterinnen wenden, zum Beispiel zur Frage eines Darlehens für Mietkautionen oder Zahlungsrückstände. Bei Bedarf nehmen Aistermann und Punniyamoorthy Kontakt zu den zuständigen Sozialleistungsträgern auf, um zu prüfen, ob Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen und ob ein Darlehen gewährt werden kann. Beratung findet nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
Informationen für Mieter und Vermieter bietet das Infoblatt „Wohnraumsicherung der Stadt Gütersloh“. Unter http://stadt.gt/wohnraumsicherung steht es zum Download bereit. Es kann auch angefordert werden – telefonisch unter (05241) 82-328 oder (05241) 82-3163 sowie per E-Mail.