Verbraucherschutzministerkonferenz 2021: Verbraucherrechte im digitalen Alltag stärken
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Schluss mit irreführenden Online- und App-Designs fordert Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: „Das Schadenspotenzial, das von manipulativen und suchterzeugenden Dark Patterns ausgeht, ist groß. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Um Fehlentscheidungen und Manipulationen der Userinnen und User vorzubeugen, sollten diese manipulativen Entscheidungsmuster durch Aufnahme in die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten werden.“ Nordrhein-Westfalen hat die Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Verbraucheralltag auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz gesetzt, die Ende dieser Woche digital tagt.
Ein ständiges Ärgernis sind beispielsweise Einwilligungsaufforderungen in Cookie-Bannern auf Webseiten: Während Einwilligungen in die Nutzung von Daten meistens mit einem Klick möglich sind, ist eine Ablehnung deutlich komplizierter. Auch Countdowns zur zeitlichen Befristung von Buchungen oder zur vermeintlich begrenzten Verfügbarkeit von Produkten („nur noch drei Plätze frei“) setzen Verbraucherinnen und Verbraucher unter Druck, schnelle und oftmals unüberlegte Entscheidungen zu treffen.
Um den Einsatz manipulativer Gestaltungsmuster in der digitalen Welt einzudämmen, sollen die Anbietenden unter anderem dazu verpflichtet werden, die Einwilligung oder Ablehnung in die Nutzung von personenbezogenen Daten durch grafisch gut lesbare, gleich große Schaltflächen sicherzustellen. Heinen-Esser: „Die Corona-Krise hat die Digitalisierung des Alltags stark beschleunigt. Damit sie einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann, ist es unerlässlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher souverän ihren digitalen Alltag gestalten können. Daher bedarf es eines verlässlichen und vor allem fairen Rechtsrahmens für digitale Angebote und Dienstleistungen.“
Mit digitaler Kompetenz gegen Fake-Shops und Co
Neben der Stärkung der Rechte ist auch die Verbraucherkompetenz ein Schlüssel im Kampf gegen falsche oder manipulierte Entscheidungen in dem zunehmend datengetriebenen Alltag. Wer gut informiert ist und die Tücken im Netz kennt, ist weniger anfällig für unseriöse Angebote. „Vor dem Hintergrund der Verbreitung von Fake-News sowie dem Einsatz von Algorithmen und Social-Bots sind einfach zugängliche und niederschwellige Verbraucherbildungsangebote über alle Lebensphasen hinweg zwingend erforderlich“, so Heinen-Esser. In seinem Antrag fordert das Verbraucherschutzministerium unter Einbeziehung der Verbraucherzentralen die Etablierung eines bundesweiten digitalen Tools als Anlaufstelle für Fragen im digitalen Verbraucheralltag. Zudem soll ein neuer Verbraucherbildungscheck bestehende Weiterbildungsangebote ergänzen und unterstützen.
Negativzinsen bedrohen Verbraucherfinanzen
Ein weiterer Schwerpunkt der Verbraucherschutzministerkonferenz ist der finanzielle Verbraucherschutz. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase zeichnet sich auf dem Girokonten-Markt die Entwicklung ab, auf Guthaben Negativzinsen einzuführen, die zunehmend auch private Endverbraucherinnen und Endverbraucher treffen. „Ein Girokonto sollte mein Guthaben verwahren und nicht schmälern. Mir ist wichtig, dass private Endverbraucher ihr Girokonto für Alltagsgeschäfte weiter regulär nutzen können und vor allem kleine Guthaben nicht belastet werden. Es kann nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt für kleinste Geldbeträge andere Anlageformen suchen müssen, die ihr Geld nicht entwerten.“ Vor diesem Hintergrund unterstützt Nordrhein-Westfalen den Antrag Bayerns, ein Verbot oder eine verbrauchergerechte Beschränkung von Negativzinsen zu prüfen.