Berlin (ots) Gemeinsame Erklärung von Bundesärztekammer, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung, Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste, Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Berufsverband Deutscher Transfusionsmediziner.
Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbar
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Zulassungskriterien zur Blutspende bei sexuellem Risikoverhalten betonen die Bundesärztekammer (BÄK), renommierte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Blutspendedienste und weitere mit Fragen der Hämotherapie befasste Organisationen, dass allein evidenzbasierte, wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten Grundlage von Richtlinien in der Medizin sein dürfen. Gewährleistet wird dies im konkreten Fall durch die im Transfusionsgesetz angelegte differenzierte Verantwortungs- und Aufgabenzuweisung bei der Richtlinienerstellung. Sie hat sich im Interesse einer sicheren Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten bewährt. Bestrebungen der Politik, die Richtlinienkompetenz von der BÄK auf weisungsgebundene Bundesoberbehörden zu verlagern, werden von den Organisationen entschieden abgelehnt. Eine solche Aufgabenverlagerung birgt die Gefahr, dass politische Erwägungen in rein wissenschaftlich zu bewertende Fragestellungen einbezogen werden. »Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbar. Wenn die politischen Entscheidungsträger bei den Spenderauswahlkriterien von diesem wissenschaftlichen Stand abweichen wollen, dann stehen sie auch in der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Menschen, wenn diese zu Schaden kommen«, stellen die Organisationen klar.
Zum Hintergrund: Im Rahmen der turnusgemäß mindestens alle zwei Jahre durchzuführenden Aktualitätsprüfung der Richtlinie Hämotherapie sichtet und bewertet derzeit eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des Arbeitskreises Blut (AK Blut) gemäß Paragraph 24 Transfusionsgesetz (TFG), des Ständigen Arbeitskreises Richtlinien Hämotherapie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in einem gleichermaßen gründlichen, zügigen und ergebnisoffenen Verfahren die aktuelle medizinisch-wissenschaftliche und epidemiologische Datenlage bezüglich der Zulassungskriterien zur Blutspende bei sexuellem Risikoverhalten.
Nicht zuletzt im Lichte der Erfahrungen des »HIV-Skandals« der 1980er Jahre war und ist die differenzierte Aufgabenzuweisung an Bundesoberbehörden, AK Blut und Richtliniengeber wesentlicher Leitgedanke des TFG. Der gesetzliche Auftrag zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft durch die Bundesärztekammer ist im TFG eindeutig formuliert. Das TFG legt auch Eckpunkte für das Beratungsverfahren fest, die einen größtmöglichen fachlichen Konsens sicherstellen soll. Dem Grundgedanken des Gesetzgebers folgend sind in der gemeinsamen Arbeitsgruppe im Sinne eines kooperativen und untereinander abgestimmten Vorgehens alle Institutionen vertreten, denen das TFG Aufgaben im Bereich Hämotherapie zuweist. Mit großer Sorge nimmt die Bundesärztekammer eine zunehmende Politisierung der Beratungsprozesse wahr.
In aller Entschiedenheit verwahrt sich die Bundesärztekammer gegen die in der Öffentlichkeit ebenso wie in Teilen der Politik verbreitete Unterstellung einer Diskriminierung bei der Blutspende. Es ist ein unglückliches Missverständnis, wenn verhaltensassoziierte, epidemiologisch begründete Infektionsrisiken, die ab der Beendigung des Risikoverhaltens zu einer zeitlich begrenzten Rückstellung von der Blutspende führen, fälschlicherweise mit einem Verbot oder gar mit Diskriminierung verwechselt werden. Die Zulassungskriterien zur Blutspende können und dürfen nicht aus ihrem Regelungskontext gerissen und als Gradmesser für gesellschaftliche Akzeptanz oder Diskriminierung herangezogen werden.
Das Engagement für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung gehört zum grundlegenden ärztlichen Selbstverständnis. Die Deklaration von Genf des Weltärztebundes verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, nicht zuzulassen, dass »[…] Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten«.
Auch wenn das Thema Emotionen berührt und wohl auch immer wieder berühren wird, dürfen die sachlichen Argumente nicht aus den Augen verloren werden. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Qualität und die Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland und den Schutz der Empfänger vor der Übertragung schwerwiegender Infektionskrankheiten.