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Corona-Maßnahmen lassen Infektionszahlen purzeln: deutlich weniger Windpocken-Fälle im Kreis GüterslohZoom Button

Windpocken gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. Trotz des extremen Juckreizes sollten sie nicht aufgekratzt werden. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Corona-Maßnahmen lassen Infektionszahlen purzeln: deutlich weniger Windpocken-Fälle im Kreis Gütersloh

Die Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln während der Corona-Pandemie haben einen positiven Nebeneffekt: Im Kreis Gütersloh sind im Jahr 2020 viele Infektionskrankheiten deutlich zurückgegangen. Dazu gehören auch die nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Windpocken-Fälle. Insgesamt wurden im letzten Jahr nur 42 Infektionsfälle gemeldet, im Vorjahr waren es noch 95. Diese Entwicklung spiegelt sich auch bundesweit wieder. Das teilt die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. „Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln und die KiTa- sowie Schulschließungen zu diesem starken Rückgang geführt haben, denn Auslöser für Windpocken ist das sogenannte Varizellen-Zoster-Virus, das durch Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen wird“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Windpocken (Varizellen) gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. „Daher raten wir dazu, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lassen. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, so Wehmhöner. Die erste Impfung für Kinder wird von der STIKO im Alter von 11 bis 14 Monaten empfohlen. Die zweite Impfung sollte in einem Lebensalter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. „Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema auseinandersetzen, um gestärkt im Sinne ihres Kindes zu handeln“, so Wehmhöner. Eine Impfung kann nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgte. Die Ansteckungsgefahr beginnt einen Tag, bevor der Hautausschlag auftritt, und endet, wenn die Bläschen austrocknen. Erst zehn Tage bis drei Wochen nach der Ansteckung äußert sich die Infektion in Form von Kopf-, Rücken- oder Gliederschmerzen und Fieber. Ein bis zwei Tage später treten linsengroße rote Flecken auf der Haut auf, die sich zunächst in stark juckende Knötchen, anschließend in Bläschen verwandeln. Die Bläschen sind mit einer wässrigen Flüssigkeit gefüllt, die in hohem Maße ansteckend ist. Innerhalb von ein bis zwei Wochen verkrusten sie und fallen ab. Trotz des extremen Juckreizes sollten Windpocken nicht aufgekratzt werden. Dies kann nicht nur Narben hinterlassen. Durch das Kratzen können sich die Bläschen auch entzünden und es kann zu schweren Hautinfektionen kommen. Vom Arzt verordnete Salben oder Lotionen lindern den Juckreiz. Wie bei allen Virusinfektionen hilft Bettruhe bei der Genesung. Die Windpocken-Erreger verbleiben, wie alle Herpesviren, nach einer durchgemachten Windpockeninfektion im Körper. Sie ruhen sozusagen und können unter besonderen Umständen reaktiviert werden. Dann verursachen sie die sogenannte Gürtelrose (Zoster). Einen Überblick über alle wichtigen Fakten zum Impfschutz und eine Hilfestellung bei der Entscheidung „Impfen ja oder nein“ sind abrufbar im Internet unter aok.de/nw Rubrik Leistungen & Services > Leistungen von A bis Z.

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