Strom für den Kreis Gütersloh: Belieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote
Von Ninwe Shamoun
Der Kreis Gütersloh wird künftig auf eine Strombelieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 Prozent setzen. Das hat der Kreisausschuss am Mittwochnachmittag mehrheitlich beschlossen. Aufgrund des finanziellen Umfangs der Stromlieferung ist eine Ausschreibung erforderlich. Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßt diese Entscheidung. „Wir als Kreis Gütersloh müssen mit gutem Beispiel vorangehen und unsere Vorbildfunktion erfüllen.“ Im Vorfeld hatten die Städte Borgholzhausen, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und die Gemeinden Herzebrock-Clarholz und Langenberg sowie die wertkreis Gütersloh gGmbH angekündigt, sich an Energieausschreibung zu beteiligen. Ob sie dem konkreten Beschluss folgen, bleibt abzuwarten.
Was ist eine Strombelieferung mit Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 Prozent? Dieser Strom stammt aus 100 Prozent erneuerbaren Energien und wird zusätzlich eine Neuanlagenquote von 33 Prozent beinhalten. Das bedeutet, dass Neuanlangen, die Windenergie, Energie aus Biomasse oder solare Strahlungsenergie nutzen, maximal vier Jahre alt sein dürfen. Anlagen, die Wasserkraft oder Geothermie als Energiequelle nutzen, dürfen maximal sechs Jahre alt sein. Diese Strombelieferungsart bietet neben der Umweltfreundlichkeit, auch einen Anstoß zum Ausbau ökologischer Stromproduktionsstätten. Das Ingenieurbüro Switch.On aus Herzebrock-Clarholz wird die Energieausschreibung beratend begleiten