Ab Donnerstag, 27. Mai, öffnet der Welle-Außenbereich unter den strengen Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Foto: Stadtwerke Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Welle-Außenbereich öffnet am 27. Mai 2021 in Gütersloh: Gesundheit der Gäste und Infektionsschutz haben Priorität
Darauf haben schwimmbegeistere Badegäste gewartet: Nachdem der Inzidenzwert im Kreis stabil unter 100 gesunken ist, öffnen die Stadtwerke Gütersloh am Donnerstag, 27. Mai, das Ganzjahresaußenbecken in ihrem Freizeit- und Erlebnisbad »Welle«, Stadtring Sundern 10.
»Wir freuen uns, dass wir das Freibad in der Welle für unsere (Sport-) Schwimmer öffnen dürfen, wenn auch in eingeschränktem Umfang und unter herausfordernden Bedingungen. Unser wichtigstes Anliegen ist es, unseren Besuchern das Schwimmen zu ermöglichen und gleichzeitig für größtmöglichen Infektionsschutz und Sicherheit zu sorgen«, erklärt Marko Rempe, Bäderleiter der Stadtwerke Gütersloh. Liegewiese und Attraktionen wie Rutsche oder Spielschiff bleiben vorerst gesperrt.
Zu den Auflagen des Schwimmbetriebs im Außenbereich, bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50, gehört unter anderem die Begrenzung der Besucherzahl. Das bedeutet: Der Eintritt ist lediglich mit einem gültigen Online-Ticket möglich, das nur am aktuellen Tag sowie für den Folgetag gebucht werden kann. Zu jeder vollen Stunde stehen insgesamt acht Online-Tickets für jeweils ein Zeitfenster von einer Stunde zur Verfügung. Die elektronischen Tickets sind zum Preis von 5 Euro (ermäßigt 3,40 Euro) erhältlich. Jahreskarten- und Wertkarteninhaber erhalten die Möglichkeit, ein Null-Euro-Ticket zu buchen. Montags bis samstags ist das Außenbecken der Welle von 6 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 21 Uhr.
Bei den Zugangsvoraussetzungen orientieren sich die Stadtwerke streng an den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung: Für den Eintritt ist entweder ein negativer Corona-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ gilt der vollständige Impfnachweis (14 Tage nach der zweiten Impfung) oder die bestätigte Genesung einer Corona-Infektion.
Zur Kontaktverfolgung wird das elektronische Ticket am Ein- und Ausgang gescannt. Somit entfallen das Ausfüllen eines Papierformulars sowie das Einchecken per App. Alle Gäste werden mit dem E-Ticket registriert.