Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Stellungnahme der Stadt Rheda-Wiedenbrück zu den aktuellen Coronainzidenzen
Die Inzidenz im Kreis Gütersloh liegt heute bei 69,9, in Rheda-Wiedenbrück beträgt sie 207,6. Dafür gibt es folgende Ursachen: In dem mittelständischen fleischverarbeitenden Betrieb Paul Daut GmbH & Co KG zeichnet sich ein erhebliches Infektionsgeschehen ab. Hieraus begründen sich die hohen Inzidenzwerte wesentlich. Am gestrigen Tag ist der Betrieb durch eine Anordnung der Stadt bis Ende Mai geschlossen worden. Alle notwendigen Maßnahmen sind mit Beteiligung der Geschäftsführung und in Abstimmung aller Aufsichtsbehörden durch die Stadt ordnungsbehördlich ergriffen worden. Ein weiterer Faktor für die seit mehreren Monaten hohen Inzidenzwerte in Rheda-Wiedenbrück liegt in der Bevölkerungsgruppe, die dem Hintergrund der Arbeitsmigration zuzurechnen ist. Ein erhöhtes Infektionsgeschehen lässt sich – in Teilen – mit der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation und dem unbekümmerteren Umgang mit der Covid Infektion begründen. Ausdrücklich ist das Unternehmen hierin nicht enthalten. Hier zeigt sich, dass die festgelegten Maßnahmen – wie zum Beispiel umfangreiche Testungen der Mitarbeiter – greifen.
Eine Klarstellung
Die Bewertung der täglich vorliegenden Quarantänedaten zeigt, dass sich bisher das Infektionsgeschehen nicht im Flora-Park, am Konrad-Adenauer-Platz oder anderen öffentlichen Plätzen vollzieht. Das Ordnungsamt der Stadt richtet daher die Kontrollen nach dem Infektionsgeschehen aus. Kontrollen finden schwerpunktmäßig in den Unternehmen, in der Wohn- und Lebenssituation der Arbeitsmigranten und auch der in Quarantäne befindlichen Personen statt. Natürlich gilt weiterhin: Alle sind gefordert, sich an die grundlegenden Regeln (AHA + L, …) zu halten und weiterhin alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Die Paul Daut GmbH & Co KG ist mit der Namensnennung einverstanden. Ansonsten wäre die Benennung aus Datenschutzgründen nicht zulässig.