Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Schulen in Gütersloh sollen den Schülern ab Montag, 31. Mai 2021, Testergebnisse ausstellenZoom Button

Corona-Schnelltest, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Schulen in Gütersloh sollen den Schülern ab Montag, 31. Mai 2021, Testergebnisse ausstellen

Im Kreis Gütersloh findet der Unterricht ab Montag, 31. Mai 2021, wieder in voller Klassenstärke als Präsenzunterricht statt. Aufgrund der aktuellen Inzidenzen greift die »Bundesnotbremse« nicht mehr, was die Bedingung für einen normalen Präsenzunterricht ist. Um das regelmäßige Testen kommen die Schüler aber nicht herum.

Schulen, das hat das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einer E-Mail an die Schulleitungen angeordnet, sollen ab der kommenden Woche ihren Schülern einen Testausweis ausstellen, wenn diese sich im Klassenraum selbst auf eine Corona-Infektion getestet haben – damit diese damit nach Schulschluss beispielsweise zum Shoppen oder ins Fitnessstudio gehen können. Der Verband »lehrer nrw« hält das für unverantwortlich. Das Schulministerium mache die Schulen damit de facto zu Testzentren.

»Die Teilnahme an den Selbsttests in der Schule bedeutet über die bisherigen Verfahrensregeln für die Zeit ab 31. Mai 2021 hinaus, dass darüber auf Wunsch der oder des Betroffenen eine Bescheinigung erteilt wird«, so heißt es in der Schul-E-Mail. »Um das Verfahren zu erleichtern, sollten der Name der Schule, das Datum und der Schulstempel bereits vor den Tests von der Schule in das Formular eingefügt worden sein.» Das Formblatt hat das Schulministerium gleich mitgeschickt. »Die Schülerinnen und Schüler setzen ihren Namen, das Datum des Tests und die Zeit selbst ein, so dass die Lehrerin oder der Lehrer nur noch unterschreiben muss.«

In Paragraph 4 a der »Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – ›CoronaTestQuarantäneVO‹)« vom 8. April 2021 in der ab dem 22. Mai 2021 gültigen Fassung, heißt es zu den »Schultestungen«: »In öffentlichen Schulen, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW finden regelmäßige Testungen gemäß den besonderen Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung statt. Den unter Aufsicht getesteten Personen wird auf Wunsch von der Schule eine schriftliche Bescheinigung über das Ergebnis der Testung ausgestellt. Diese steht einem Testnachweis nach Paragraph 2 gleich. Bei Testungen mit dem Verfahren der PCR-Pooltestung gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.«
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031