Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Finanzausschuss muss über BFH-Urteile beratenZoom Button

Rentner, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Finanzausschuss muss über BFH-Urteile beraten

Berlin (ots) Heute hat der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Klagen zur Besteuerung von Altersrenten abgewiesen. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

»Mit den beiden klageabweisenden Urteilen hat das höchste Finanzgerichts Deutschland heute festgestellt, dass in den beiden konkreten Fällen (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19) keine Renten doppelt besteuert werden.

Zwar hat der BFH die Klagen heute abgewiesen. Jedoch hat er abweichend von der Auffassung des Bundesfinanzministeriums festgestellt, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung der steuerfreien Rentenleistungen unberücksichtigt bleiben muss. Auch steuermindernde Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der steuerpflichtige Rentner selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben.

Laut BFH liegt grundsätzlich keine Doppelbesteuerung vor, wenn der steuerfrei zufließende Teil der Rente höher ausfällt als die ursprünglich erbrachten Beitragsleistungen während des Berufslebens. Umgekehrt liegt eine unzulässige Doppelbesteuerung vor, wenn eine Person zweimal Steuern zahlt: nämlich einmal die Rentenversicherungsbeiträge während des Erwerbslebens aus versteuertem Einkommen leistet und später noch einmal auf die ausgezahlte Rente.

Höchstrichterlich ungeklärt war bisher, wie der versteuerte Teil der Rentenbeiträge und steuerfrei zufließende Rentenleistungen zu berechnen waren. Das Bundesfinanzministerium vertrat bei der Berechnung der steuerfrei zufließenden Rentenleistungen die Auffassung, dass der Grundfreibetrag und die steuerlich abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge bei der Ermittlung des steuerunbelastet zufließenden Teils der Rente einzubeziehen sind und damit den steuerfrei zufließenden Teil der Rente erhöhen. Der BFH hat dieser Auffassung heute widersprochen.

Die neue Rechtsprechung des BFH hat Auswirkungen auf die Besteuerung zukünftiger Altersrenten. Deshalb werden wir im kommenden Finanzausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Bundesfinanzministerium diskutieren, wie die nun deutlich eher als bisher im Jahre 2040 erwartete Doppelbesteuerung der Renten vermieden werden kann.

Es wird zu klären sein, wie die bestehende Übergangsregelung zur nachgelagerten Rentenbesteuerung an die neue BFH-Rechtsprechung anzupassen ist. Denn grundsätzlich ist unumstritten, dass die nachgelagerte Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger die finanziell bessere Lösung ist: So können Steuerpflichtige bereits während der beruflichen Erwerbsphase ihre Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend machen. Sie haben damit mehr Netto vom Brutto. Wenn dann später im Ruhestand die zufließenden Rentenleistungen versteuert werden müssen, sind diese in der Regel niedriger und die Steuerlast insgesamt sinkt. Deshalb zahlen von den 21 Millionen Rentnern nur etwa 5 Millionen und damit rund ein Viertel überhaupt Steuern.«

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30