Nur eine Minderheit der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter nutzt Wege, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das vermögenswirksame Sparen erleichtern. Die Instrumente sollten steuerlich attraktiver werden.
Am 12. Juli 1961 verabschiedete der Bundestag das sogenannte »312-Mark-Gesetz« (Erstes Vermögensbildungsgesetz). Es sollte Arbeitnehmer dabei unterstützen, ein Vermögen aufzubauen. Sechs Jahrzehnte nach dessen Einführung bleibt die Wirkung jedoch überschaubar: Nur sehr wenige Betriebe nutzen Vermögensbeteiligungen. 2019 setzten nur zwei Prozent der Betriebe in Deutschland auf solche Formen. Etwas stärker sind Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen verbreitet: Je zehn Prozent der west- und ostdeutschen Betriebe nutzen solche Beteiligungen. Auch die so genannten vermögenswirksamen Leistungen kommen heute kaum häufiger zum Einsatz als noch vor 20 Jahren. Dabei beinhalten sie ein staatlich gefördertes Geldgeschenk vom Arbeitgeber und ermöglichen es Arbeitnehmern, monatlich bis zu 40 Euro zu sparen.
Beteiligung muss attraktiver werden
Die CDU will Arbeitnehmern nun das vermögensbildende Sparen erleichtern: In ihrem Wahlprogramm spricht sie sich dafür aus, die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern an ihren Unternehmen zu verbessern. Dazu will sie einen klaren rechtlichen Rahmen über Betriebsvereinbarungen schaffen – wie das genau funktionieren soll, bleibt aber offen.
Grundsätzlich gilt: Beteiligungsprogramme müssen steuerlich attraktiver werden. So könnte etwa geprüft werden, ob Mitarbeiterbeteiligungen der Kapitalertragsteuer unterworfen werden sollten. Dadurch wäre auf sie ein fester Steuersatz von 25 Prozent zu zahlen – statt dem derzeitigen progressiven Satz. Das würde für Mitarbeiter den Anreiz erhöhen, bei den sehr niedrigen Zinsen ein Vermögen aufzubauen. Darüber hinaus sollte die steuerliche Bewertung von Mitarbeiteroptionen vereinfacht werden.
Unternehmen, die Mitarbeiter stärker am Gewinn des Unternehmens beteiligen, binden sie mehr an die Firma und motivieren sie zu einer höheren Identifikation mit ihren Unternehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Erleichterung von GmbH-Beteiligungen mit einer speziell auf diese Unternehmensgruppe zugeschnittenen attraktiven steuerlichen Förderung: So könnten Mitarbeiterbeteiligungen auch für kleinere Unternehmen attraktiver werden, die solche Möglichkeiten bisher seltener einsetzen als größere Unternehmen.