Abfallverbrennung muss zum Erreichen der Klimaschutzziele in den EU-Emissionshandel einbezogen werden
Berlin (ots) Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2021 ihre Pläne zur Ausweitung des EU-weiten Emissionshandels vorgelegt. Durch die Einbeziehung zusätzlicher Wirtschaftssektoren soll der massenhafte Ausstoß an Klimagasen weiter verringert werden. Kohlendioxyd-Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen sollen jedoch nicht mit einem Preis belegt werden. Die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz meint dazu: »Abfallverbrenner weiterhin aus dem EU-Emissionshandel auszunehmen, ist eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Die Verbrennung von haushaltstypischen Abfällen heizt mit jährlich mhr als 95 Millionen Tonnen Kohlendioxyd den Klimawandel weiter an und vernichtet massenhaft Ressourcen. Dazu entstehen giftige Rückstände, die unterirdisch deponiert werden müssen. Eine Kohlendioxyd-Bepreisung von Abfallverbrennungsanlagen entlastet die Umwelt und das Klima, weil die Entsorgung über Verfeuerungsöfen deutlich unattraktiver wird. Das schafft Anreize, Abfälle zu vermeiden, die getrennte Erfassung von Wertstoffen zu verbessern und die Recyclingmengen zu erhöhen. Um die EU-Klimaschutzziele zu erreichen, ist jeder Beitrag zur Kohlendioxyd-Reduktion dringend notwendig. In den weiteren Verhandlungen im EU-Ministerrat muss sich die Bundesregierung für eine Aufnahme der Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel einsetzen. Klimagase aus Verbrennungsanlagen brauchen endlich einen Preis.«