Ein Job, zwei Löhne: Noch immer ist die Bezahlung zwischen Männern und Frauen unterschiedlich hoch. Das kritisiert die Gewerkschaft NGG – und fordert mehr Anstrengungen für die Gleichberechtigung im Arbeitsleben. Foto: Alireza Khalili, NGG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Sie haben genauso lange Arbeitszeiten, sind beim Einkommen aber klar im Nachteil: Im Kreis Gütersloh verdienen Frauen, die eine Vollzeitstelle haben, aktuell rund 600 Euro und damit 17 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten aufmerksam. Die NGG beruft sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegt der durchschnittliche Verdienst von Beschäftigten mit voller Stundenzahl im Kreis Gütersloh derzeit bei 3.332 Euro im Monat. Während Männer durchschnittlich 3.472 Euro verdienen, kommen Frauen auf lediglich 2.870 Euro im Monat. »Die Zahlen zeigen, dass es bis zu einer echten Lohngerechtigkeit noch ein weiter Weg ist. Im Verkauf einer Bäckerei oder an der Rezeption eines Hotels – also bei Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden – sind die Einkommensunterschiede besonders groß«, sagt Gaby Böhm, Geschäftsführerin der NGG-Region Bielefeld-Herford. Das habe auch damit zu tun, dass sich Fleischereien, Bäckereien, Hotels und Gaststätten häufig nicht an Tarifverträge hielten – und viele Frauen in niedrigeren Positionen mit geringeren Löhnen abspeisten. Hinzu komme, dass Frauen überdurchschnittlich oft in Teilzeit- und Minijobs arbeiteten. »Solche Stellen erschweren nicht nur den beruflichen Aufstieg, sie sind meistens auch deutlich schlechter bezahlt als Vollzeitarbeitsplätze. Deshalb dürfte der tatsächliche Gender-Pay-Gap, also die Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern, im Kreis Gütersloh deutlich über 17 Prozent liegen«, betont Böhm. Die nächste Bundesregierung müsse zusätzliche gesetzliche Leitplanken für mehr Lohngerechtigkeit schaffen, fordert die NGG. Dazu gehörten ein verbindlicher Anspruch auf gleiches Geld für gleiche Arbeit und eine strukturelle Reform der Minijobs. Außerdem solle das Ehegattensplitting abgeschafft werden. »Das aktuelle Steuersystem führt dazu, dass in vielen Partnerschaften das Modell des männlichen Hauptverdieners bestehen bleibt. Wegen hoher Abzüge in der Steuerklasse Fünf arbeiten Frauen oft nur wenige Wochenstunden. Im Fall einer Trennung stehen sie dann aber vor enormen finanziellen Schwierigkeiten«, so Böhm. Nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) könnte die Aufhebung des Ehegattensplittings bis zu 500.000 zusätzliche Vollzeitstellen schaffen – vor allem für Frauen.