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Lüftungsprogramm von Bund und Land für Schulträger

Der Kreis Gütersloh und die Kommunen haben sich – unter anderem im Krisenstab vergangene Woche – zum neuen Förderpaket »Lüftungsprogramm für Schulen und Kitas« ausgetauscht. Das Förderprogramm, bei dem der Bund und das Land rund 90 Millionen Euro zur Verfügung stellen, zielt ab auf unter zwölfjährige Schülerinnen und Schüler (die noch nicht geimpft werden können) und auf solche Räume, die nur eingeschränkt gelüftet werden können, etwa lediglich über Kippfenster verfügen. Der Kreis als Schulträger wird prüfen, ob noch solche Räume unversorgt sind, um dann einen entsprechenden Antrag stellen zu können, wenn die konkreten Förderrichtlinien vorliegen. Im Blickpunkt sind dabei die Förderschulen. Rund 60 Räume sind dort erneut zu prüfen.

Lüften, Masken tragen, Abstand halten – das wird in den allermeisten Klassenräumen bei hohen Coronainzidenzen auch das Rezept der Zukunft bleiben. Beim Kreis Gütersloh hatten sich die Fachabteilungen Bildung, Gebäudewirtschaft und Gesundheit intensiv beraten, um zu prüfen, wo Verbesserungsbedarf besteht, was kurzfristig umsetzbar ist und wofür es eventuell Förderung gibt.

In den Schulen in Kreisträgerschaft des Kreises Gütersloh lässt sich in der Regel gut lüften, unterstreicht Sandra Jürgenhake, Leiterin der Abteilung Bildung beim Kreis. »Und wo nicht, da haben wir nachgerüstet.« Dennoch sollen die Förderschulen noch mal überprüft werden, ob sich im Lichte des neuen Förderpakets Möglichkeiten ergeben. Bei früheren pandemiebedingten Fördertöpfen hatte der Kreis bereits Anträge eingereicht. So sind beispielsweise EDV-Räume am Reinhard-Mohn-Berufskolleg mit Luftreinigern ausgestattet worden. »Dort haben wir vier statt der eigentlich ausreichenden zwei Geräten installiert, weil wir gemerkt haben, dass die Geräte unter Volllast viel zu laut werden«, nennt Aljoscha Hölscher von der Abteilung Gebäudewirtschaft ein Beispiel.

Grundsätzlich einfach in jedem Raum einen Luftreiniger stellen, bringe aus Infektionsschutzgründen nichts, erklärt Dr. Andreas Kolch, Leiter des Sachgebiets Hygiene in der Abteilung Gesundheit. Man müsse sich jeden Raum dezidiert anschauen und die Luftströme messen, um zu sehen, wie die Geräte platziert werden. »Im schlechtesten Fall reinigt das Gerät die Luft, die es gerade gereinigt hat«, erläutert Dr. Kolch. Dann baut es innerhalb des Raums eine aerosolfreie Zone nur um sich herum auf. Unter Hygieneaspekten sei es viel wichtiger, die Regeln einzuhalten, die alle Bundesbürgerinnen und -bürger seit über einem Jahr gelernt haben: Masken tragen, Lüften und Abstand halten. Als Beispiel nennt er Cluster von Infektionen in Firmen. Immer wenn man dort die Umkleiden gesperrt habe, seien die Infektionen runtergegangen. Es sei einfach zu eng dort. Das gleiche gelte für Umkleiden in Turnhallen der Schulen, die häufig nicht an das Lüftungssystem der Sporthalle angeschlossen seien. Dort müsse man die Nutzung entzerren.

Baue man in bestehende, stationäre Lüftungsanlagen von Schulgebäuden einfach zusätzliche Filter ein, reduziert sich die Durchströmleistung. Bei gleichbleibendem Durchmesser der Lüftungskanäle verringerte sich die Leistung bei der Belüftung. Komplexe Lüftungsanlagen an Kreisschulen existieren in der Regel nur für Aulen, große Foyers, Mensen und Sporthallen. Werden sie erneuert, muss aufgrund der Dimension meist europaweit ausgeschrieben werden. Die Lüftungsanlage für die Turnhalle der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule in Werther (Westfalen) hat die Größe eines kleinen Einfamilienhauses. Das verdeutlicht, dass allein die Statik eine Herausforderung ist. Stationäre Lüftungsanlagen in die vorhandenen Klassenräume einzubauen, zöge einen ganzen Rattenschwanz an baulichen Maßnahmen mit sich, so dass das frühestens im Winter 2022/23 umgesetzt wäre.

Der Kreis Gütersloh hat rund 1.000 Klassen- und Fachräume in den Schulen seiner Trägerschaft. Nicht alle Gebäude befinden sich im Besitz des Kreises, was erschwerend hinzukommt.

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