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IKK: Prävention in allen Lebensbereichen »denken«!

Berlin (ots) Alle Politikbereiche müssen ihren Beitrag zur Einhaltung beziehungsweise Beachtung von Gesundheitszielen leisten. Diese Verpflichtung sollte in einem umfassenden Gesundheitsschutzgesetz festgeschrieben werden, um die Verankerung von Prävention in allen Lebensbereichen (»Health in all Policies«) voranzubringen. Das ist eine der zentralen Forderung der Innungskrankenkassen an die künftige Bundesregierung aus dem präventionspolitischen Teil des Positionspapiers zur Bundestagswahl. In diesem Zusammenhang fordern die Innungskrankenkassen auch eine Klärung von Zuständigkeitsbereichen und Finanzierungsverantwortung.

»Die Innungskrankenkassen stehen zu ihrer Verantwortung. Die Erkenntnisse, die aus dem ersten Bericht der nationalen Präventionskonferenz gezogen wurden, müssen für die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit genutzt werden. Eine Klärung der Zuständigkeitsbereiche und der Finanzierungsverantwortung zwischen den Sozialversicherungsträgern sowie den Ländern und Kommunen ist der Grundstein nachhaltiger Präventionspolitik«, so der IKK-Vorstandsvorsitzende Hans Peter Wollseifer. »Die Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenz ist essentiell für eine nachhaltige Präventionspolitik, kann aber nicht alleinige Aufgabe der Sozialversicherung sein, hier müssen etwa auch die Bildungsministerien mit an den Tisch.«

»Egal ob individuelle Verhaltensprävention, Sekundärprävention oder Präventionsangebote im (betrieblichen) Setting, die durch die GKV verantworteten Präventionsangebote sind als gleichwertig zu betrachten«, führt Hans-Jürgen Müller, IKK-Vorstandsvorsitzender aus. Vor allem die zielgenaue Ausgestaltung der Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) profitiert vom Wettbewerb der Krankenkassen. »Jede Kasse kann für ihre Betriebe passgenaue Angebote entwickeln und gezielt Unterstützung anbieten. So kann gerade in kleinen und mittleren Betrieben die BGF an Bedeutung gewinnen.« Die Vorstandsvorsitzenden sprechen sich dafür aus, dass die BGF als wettbewerbliches Feld der Krankenkassen erhalten bleibt.

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