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Seit dem 8. August 2021 können Sie Bargeldeinzahlungen bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh ab einem Betrag von 10.000 Euro nur noch mit Vorlage eines entsprechenden Belegs durchgeführt werden.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Bank zur Prüfung eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag verpflichtet.
Für Einzahlungen an den Einzahlungsautomaten, mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro, wird darum gebeten, der Volksbank einen Herkunftsnachweis innerhalb von sieben Tagen unter Angabe von Name, Einzahlungsdatum und Einzahlungskonto zukommen zu lassen.
Kriterien zum Nachweis der Herkunft des Einzahlbetrags