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Lahr (ots) Nackenschlag für die VW AG im Abgasskandal um den Dieselmotor EA288: Das Oberlandesgericht Nürnberg will seine Rechtsprechung korrigieren und künftig das sogenannte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen. In einem Hinweisbeschluss vom 2. August 2021 bekräftigte der Senat, dass das Fahrzeug somit mangelhaft ist (Aktenzeichen 12 U 4671/19). Damit steht einer Verurteilung von VW nichts mehr im Wege.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt der Beschluss einen verbraucherfreundlichen Durchbruch im zweiten Diesel-Abgasskandal »Dieselgate 2.0« dar. Die Chancen auf Schadensersatz standen nie besser. Die Kanzlei empfiehlt betroffenen VW-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.
OLG Nürnberg folgt im Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof
Die verbraucherfreundliche Wende in Dieselgate 2.0 um den VW-Motor EA288 setzt sich weiter fort. Im Mittelpunkt steht dabei das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung mit Hilfe der Außentemperatur des Motors steuert – sprich manipuliert. Das OLG Nürnberg folgt mit seinem Hinweisbeschluss ausdrücklich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt hatte (Aktenzeichen C-693/18). Im Wortlaut heißt es in dem Hinweisbeschluss vom 2. August 2021:
»Der Senat beabsichtigt, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17. Dezember 2020, C-693/18) zu folgen, wonach eine Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig ist. Vorliegend ist daher – das Vorliegen eines »Thermofensters« im streitgegenständlichen Motor (Typ EA 288) zum Zeitpunkt der Pkw-Übergabe ist zwischen den Parteien unstreitig – von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs im Sinne des Paragraphen 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches auszugehen.«
Desweitern führt der Senat aus, dass er gegen den Rücktritt des Kaufvertrags durch den Verbraucher keine Bedenken hegt. Durch die korrigierte Rechtsprechung sieht das OLG Nürnberg eine gute Möglichkeit, »die derzeit etwa 2000 unerledigten Verfahren fördern zu können.« Der Beschluss hat letztlich zur Folge, dass VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird und das Fahrzeug zurücknehmen muss.
Klagen im VW-Abgasskandal um den EA288 erfolgversprechend
Für die Volkswagen AG wird es im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA288 immer enger. Der EA288 ist das Nahfolgemodell des Skandaldiesels EA189. An deutschen Gerichten setzt sich die verbraucherfreundliche Rechtsprechung durch. Dabei geht es nicht alleine nur um das Thermofenster, sondern auch um andere unzulässige Abschalteinrichtungen, die alle das Ziel verfolgen, den Prüfstand zu erkennen und dort die Abgasreinigung normgerecht zu manipulieren. Im normalen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit gefährdet. Die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben VW mittlerweile verurteilt, Oldenburg und Düsseldorf haben es angekündigt – jetzt auch Nürnberg. Die Chancen der Verbraucher vor Gericht gegen VW zu gewinnen stehen daher so gut wie nie.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende
Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:
Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal um den EA189 ist noch nichts verjährt. Läuft die übliche dreijährige Verjährungsfrist aus, greifen Ansprüche auf Restschadensersatz nach Paragraph 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese verjähren erst zehn Jahre nach dem Kauf.
Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Aktenzeichen VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Aktenzeichen C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist aus Sicht des EuGH das Thermofenster ebenfalls illegal.
Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat.
Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist (Aktenzeichen 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten »JUVE Handbuch« 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der »RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH« für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im »JUVE Handbuch« 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.