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Nach den Vorgaben der neuen landesweiten Coronaschutzverordnung gilt ab dem morgigen Freitag, 20. August 2021, im Verler Freibad nicht mehr die »3G-Regel«. Das bedeutet, dass die Badegäste keinen Nachweis mehr über einen negativen Corona-Test, eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen müssen. Alle anderen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in den Innenräumen sowie die bekannten Abstandsregeln gelten auch weiterhin.