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Nach einer Änderung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren jetzt auch ohne das Vorzeigen eines Schülerausweises das Hallenbad Herzebrock nutzen.
Sie gelten hinsichtlich ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen gelten sie als getestete Personen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- und Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen auch ohne Coronatest gleichgestellt.
Alle anderen müssen weiterhin beim Einlass den Nachweis einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung oder alternativ einen höchstens 48 Stunden alten offiziellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen.
Sofern die Technik es zulässt, öffnet das Clarholzer Bad am Montag, 6. September 2021. Dort ist der öffentliche Badebetrieb wie gehabt montags bis freitags morgens von 6 bis 8 Uhr geplant. Danach steht das Bad dem Schul- und Vereinsschwimmen zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten und Hygienebedingungen beider Bäder findet man auf der Website www.herzebrock-clarholz.de unter der Rubrik Hallenbäder jeweils in einer übersichtlichen Zusammenfassung.