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Politische Gremien des Kreises Gütersloh: Zutritt derzeit nur mit Impf-, Genesungs- oder TestnachweisZoom Button

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Politische Gremien des Kreises Gütersloh: Zutritt derzeit nur mit Impf-, Genesungs- oder Testnachweis

Seit der seit dem 20. August geltenden Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt die flächendeckende Einführung der sogenannte 3G-Regel auch für die Sitzungen und Veranstaltungen in der Kommunalpolitik. Dies hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen vor wenigen Tagen per Erlass klargestellt. Ab einem Inzidenzwert von 35 müssen alle Sitzungsteilnehmer ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen. Auch mit der Bescheinigung, innerhalb der zurückliegenden 48 Stunden einen negativen Schnell- oder PCR-Test absolviert zu haben, ist der Zutritt erlaubt. Ferner ist ein amtliches Ausweispapier mitzubringen. Ein gesondertes Testangebot vor den Sitzungen für die relativ geringe Anzahl nicht geimpfter Erwachsener wird die Kreisverwaltung nicht bereitstellen. Wer einen Test benötigt, muss sich im Vorfeld selbst darum kümmern.
 
Die Verpflichtung betrifft alle Teilnehmer aus Politik und Verwaltung, aber zum Beispiel auch Zuschauer und Pressevertreter. Am Eingang des Sitzungsraumes wird die Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert; wer Nachweis und Ausweis nicht vorzeigt, darf an der Sitzung nicht teilnehmen. Für den Fall, dass gefälschte Nachweise vorgelegt werden, sieht die Coronaschutz-Verordnung auch ein Bußgeld vor.
 
Beim Kreis Gütersloh betrifft die Verpflichtung nicht nur den Kreistag und die Ausschüsse, sondern auch andere Gremien. Die Verwaltung weist in den Sitzungseinladungen, die über die Homepage des Kreises im Kreistagsinformationssystem abrufbar sind, auf die Einhaltung der 3G-Regel hin. Neben den allgemeinen Corona-Verhaltensregeln soll es zunächst in den Sitzungen auch bei Abstand und Maske bleiben. Grundsätzlich kann man bei solchen 3G-Veranstaltungen auf die Maskenpflicht und den Abstand verzichten. Bei der Kreisverwaltung ist man jedoch der Auffassung, es sei besser, Abstand und Masken beizubehalten.
 
Erst wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen hintereinander wieder unter 35 gefallen ist, entfällt auch die Anwendung der 3G-Regel wieder. Angesichts der derzeit hohen Inzidenzwerte ist damit aber nicht so schnell zu rechnen.

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