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Kreis Gütersloh: neue Vorgaben bei der Quarantäne – keine rückwirkende Auflösung von QuarantänenZoom Button

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Kreis Gütersloh: neue Vorgaben bei der Quarantäne – keine rückwirkende Auflösung von Quarantänen

Die neuen Quarantäneregeln für Schulen und Kitas werden nicht rückwirkend angewandt. Quarantäneentscheidungen, die getroffen worden sind, haben Bestand. Gestern hatte der Kreis angekündigt, dass ab der kommenden Woche nur noch die positiv getesteten Kinder und Jugendlichen in Quarantäne gehen, nicht aber zum Beispiel die Sitznachbarn.

Wer aktuell noch in Quarantäne ist, muss die vorgegebene Zeit in Quarantäne verbleiben. Es ist nicht möglich, über das Wochenende zu differenzieren, ob die Quarantäne ausgesprochen worden ist, weil es sich um einen engen sozialen oder familiären Kontakt handelt – solche Kontaktpersonen werden auch künftig in Quarantäne gehen müssen – oder ob die Quarantäne aufgrund der schulischen Situation ausgesprochen worden ist.

Für die Kitas im Kreis bleibt es auch zu Wochenbeginn entgegen der gestrigen Ankündigung bei der bisherigen Regelung. In den Kitas muss im Gegensatz zu den Schulen erst ein mobiles Testsystem etabliert werden, um weitere Fälle beim Vorliegen eines positiven PCR-Testergebnisses zu ermitteln. Über das Wochenende wird es noch nicht gelingen, mit Unterstützung der Hilfsorganisationen ein solches System zu etablieren. Der Kreis Gütersloh wird informieren, sobald dies gewährleistet ist.
 
Der Kreis Gütersloh hatte gestern im Vorgriff auf zu erwartende landes- beziehungsweise bundesweit geltende Regeln festgelegt, dass künftig nur noch positiv getestete Kinder und Jugendliche in Quarantäne geschickt werden. »Es mag für die betroffenen Eltern jetzt noch eine Belastung darstellen, die gehofft hatten, ihr Kind könne am Montag wieder in die Schule gehen. Aber wir verhindern für die Zukunft, dass die Kinder und Jugendlichen bei Einzelinfektionen in der Schulklasse oder Kita-Gruppe von einer Quarantäne in die nächste gehen müssen«, betont Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit.

»Für den Kitabereich müssen wir jetzt aktuell noch eine Ausnahme machen. Dort sind Tests bisher freiwillig über das Land organisiert worden. Sobald wir die Infrastruktur geschaffen haben, bei positiven Fällen die Gruppen zu testen, müssen auch dort nur noch die positiv getesteten Kinder in Quarantäne«, ergänzt Krisenstabsleiter Frank Scheffer. Die Einsatzplanung läuft bereits, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat seine Unterstützung zugesagt. Geplant ist der Einsatz von gemischten Teams aus dem Rettungsdienst des Kreises, der die bereits existierenden mobilen Teams stellt, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK. Positive Fälle in Kitas wurden bisher in erster Linie identifiziert, weil sie als Kontaktpersonen im familiären Umfeld getestet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen versorgt Kitas mit Lollitests, die Tests sind aber auf freiwilliger Basis.

Für die Pooltestungen an den Grundschulen bleibt es in dem ersten Schritt beim bisherigen Verfahren: Ist ein Pooltest positiv, bleiben die Schülerinnen und Schüler bis zur Poolauflösung zu Hause. Nach der Poolauflösung gehen aber nur die beim PCR-Einzeltest positiv getesteten Kinder in Quarantäne, die anderen Kinder können weiter die Schule besuchen. Die Selbstisolation bis zur Klärung bleibt also unberührt.

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