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»Jedes Jahr sterben europaweit rund 33.000 Menschen an Infektionen, gegen die keine Antibiotika mehr helfen. Ein Grund für zunehmende Resistenzen ist der Einsatz von Antibiotika in der Mast- und Geflügelhaltung. Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb ausdrücklich, dass die Europäische Union den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung mit der Tierarzneimittelverordnung begrenzen will. Die Pläne für die konkrete Umsetzung der Verordnung bieten aber zu viele Schlupflöcher und sind nicht geeignet, die menschliche Gesundheit vor resistenten Erregern zu schützen.« Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Abstimmung des EU-Parlamentes über die geplante Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung Mitte September. Er warnte, dass es ein weiter so nicht geben dürfe. »Es geht hier um Menschenleben. Es steht zu befürchten, dass es bald keine wirksamen Reserveantibiotika für die Behandlung von schweren Erkrankungen bei Menschen mehr geben wird.«
Zum Hintergrund: Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden im Jahr 2019 rund 670 Tonnen Antibiotika in der Tiermedizin in Deutschland abgegeben, europaweit (EU einschließlich Großbritannien, sowie Island, Norwegen und der Schweiz) waren dies im Jahr 2018 rund 6500 Tonnen. Knapp 90 Prozent davon diente der Gruppenbehandlung von Tieren, insbesondere über die Nahrung, nur zwölf Prozent der individuellen Behandlung.
Die neue Tierarzneimittelverordnung der EU soll ab Ende Januar 2022 in allen Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Sie soll sicherstellen, dass auch künftig ausreichend Reserveantibiotika speziell für die Humanmedizin zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission hat aus Sicht der Ärzteschaft völlig unzureichende Kriterien für Reserveantibiotika erarbeitet, die ausschließlich für die Behandlung von Menschen vorgesehen werden sollen.
Die Bundesärztekammer fordert deshalb in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten eine Überarbeitung der vorgelegten Kriterien. In der bisherigen Form führen sie faktisch dazu, dass der wirtschaftliche Nutzen der betreffenden Antibiotika für die Tierhaltung über die Frage des Schutzes der menschlichen Gesundheit entscheiden kann. Selbst wenn die hohe Bedeutung eines Antibiotikums für die menschliche Gesundheit bereits festgestellt ist und eine signifikante Übertragung der Resistenz vom Tier auf den Menschen als erwiesen angesehen werden kann, ist damit nicht zwangsläufig eine tatsächliche Rückstellung gewährleistet. Denn darüber hinaus sehen die Kriterien vor, dass ein zurückzustellendes Antibiotikum für die Tiergesundheit nicht essentiell sein darf. Die Ärzteschaft warnt, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien kaum etwas an der derzeitigen Praxis ändern würden. Dringend notwendig sei eine Überarbeitung der bisherigen Kriterien. Sie müssten sich primär an der Bedeutung des Antibiotikums für die Humanmedizin und dem Risiko einer Übertragung von Resistenzen orientieren. Die Bundesärztekammer fordert, dass die Antibiotika, die nach WHO-Kriterien die höchste Priorität für die Humanmedizin haben – dies betrifft fünf von 35 Antibiotikagruppen – primär für den Menschen reserviert werden; eine individuelle Behandlung von mit Infektionen diagnostizierten Haustieren könne allenfalls als ultima ratio gerechtfertigt sein.
Ein weiterer Kritikpunkt der Bundesärztekammer: In der Frage, ob es Alternativen zum Einsatz der für Menschen reservierten Antibiotika gibt, sollen nach dem Willen der Kommission allein andere Arzneimittel berücksichtigt werden, nicht aber andere präventive Maßnahmen, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung entbehrlich machen bzw. deutlich reduzieren. »Solche Maßnahmen sollten gefördert werden, etwa durch Umbau der konventionellen in eine ökologische Tierhaltung«, so die BÄK. Als Beispiel nennt sie eine Begrenzung der Zahl der Tiere pro Hektar, was eine geringere Infektionsgefahr und wiederum einen reduzierten Einsatz von Antibiotika mit sich bringen würde.