Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Der Kreis Gütersloh hat am heutigen Freitag über die Schulträger die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die neue Regelung für Quarantänen an Schulen informiert. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte am gestrigen Donnerstag in einer Schulmail über die Umsetzung der Bund-Länderbeschlüsse informiert. Schulkinder, die sich aktuell als Kontaktperson in Quarantäne befinden, können sich nach dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Test frei testen. Der Kreis Gütersloh hat dafür auf seinen Corona-Sonderseiten ein Online-Formular bereitgestellt. Mit diesem Formular können die Eltern das negative PCR-Ergebnis mitteilen. Die eigentliche Entlassung aus der Quarantäne erfolgt nach Prüfung telefonisch durch die Abteilung Gesundheit. Der Kreis Gütersloh bittet daher darum, eine Telefonnummer im Formular anzugeben, über die die Familie auch gut erreichbar ist.
»Ich bin hocherfreut über die neuen Regelungen, die eine deutliche Entlastung für die Familien darstellen und die es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, wieder verlässlich in Präsenz am Unterricht teilzunehmen«, erklärt Landrat Sven-Georg Adenauer. »Die Erfahrungen unserer Abteilung Gesundheit haben gezeigt, dass Schulen kein Infektionstreiber sind. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich infiziert hat, dann in der Regel durch enge familiäre oder soziale Kontakte.« Das Einreichen des negativen Tests ist ganz einfach: Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular »Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen«. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson …
Wie bereits vorab bekannt geworden war, werden sich in Nordrhein-Westfalen künftig nur noch die positiv getesteten Schülerinnen und Schüler in Quarantäne begeben. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt ab dem 20. September 2021 grundsätzlich auf einen dritten Test pro Woche an den weiterführenden Schulen. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem Lolli-Test-Verfahren getestet wird. Ein zusätzlicher Corona-Test sei hier nicht erforderlich wegen der verlässlicheren PCR-Tests, so das Land Nordrhein-Westfalen. An den weiterführenden Schulen werden Antigentests verwendet.
Die Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Quarantänen und Testen in Kindertagesstätten stehen noch aus. Damit gibt es auch noch keine Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne für Kinder in Kindertagesstätten.