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Es ist tragisch, wenn ein Unfall geschieht, besonders einer mit Personenschaden, wo jede Sekunde zählt – jedoch werden die Rettungskräfte immer wieder von Schaulustigen bei ihrer Arbeit behindert.
Doch das kann sehr gefährlich sein: Autos der »#Gaffer« fahren langsamer oder bleiben sogar stehen und versperren so den Weg für die #Krankenwagen, verursachen so kilometerweite #Staus und bringen sich selbst in #Gefahr, da sie entweder beim Aussteigen von anderen Fahrzeugen erfasst werden können oder beim Filmen mit dem #Handy ebenfalls einen #Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern haben können.
Dementsprechend gibt es einige Gesetze, gegen die sie verstoßen, unter anderem gegen Paragraph 323 c #Strafgesetzbuch (»#StGB«), die Pflicht zu #Ersten Hilfe, und Paragraph 201 a Absatz Eins #StGB, nach welcher es verboten ist, von #Unfallorten #Fotos sowie #Filmaufnahmen zu machen und sogar mit einer #Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer #Geldstrafe zu rechnen ist.
Die beste Art, sich an einer #Unfallstelle zu #verhalten, ist, nicht dorthin zu sehen und im normalen Tempo weiterzufahren.
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