Manfred Ernst, »ISUV«, Foto: Henning Scheffen, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist immer dann wichtig, wenn die Ehe zu scheitern droht. #Eheverträge sowie #Einzeltestamente und #Gemeinschaftstestamente der Eheleute sollten unbedingt geprüft werden, denn mit der #Scheidung ändert sich gesetzliche #Erbfolge und die Gültigkeit bestehender #Testamente. Auch wenn ein neues oder ein geändertes #Testament erstellt werden soll ist es hilfreich und wichtig, inhaltliche sowie formale Grundregeln des Erbrechts und der Testamentsgestaltung zu kennen und zu beachten.
Über alles Wissenswerte informiert am 11. Oktober 2921, um 18 Uhr, eine erfahrene Magdeburger #Fachanwältin für #Familienrecht und #Erbrecht. Die Referentin geht insbesondere auf die Rangfolge bei Erbschaft, »Berliner Testament«, #Pflichtteilsansprüche, #Enterben, #Erbschein, steuerliche Aspekte, #Nachlassregelung und auf Inhalt und Form eines Testamentes ein. Ferner werden bei Nachfrage auch die bei Wiederheirat, »#Patchworkfamilie« und bei Partnerschaft besonders zu beachtenden Aspekte erläutert. Die Expertin gibt auch rechtliche Hinweise sowie praktische Tipps und beantwortet Fragen.Veranstalter ist der gemeinnützige »Interessenverband Unterhalt und Familienrecht« (»#ISUV«), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt. Um eine Spende wird gebeten. Um Anmeldung bei Manfred Ernst per E-Mail oder unter Telefon (0170) 5484542 wird gebeten.