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50 Jahre »BAföG«: Hochschul-Tour informiert Studierende über Förderung – Tour-Stopp in BielefeldZoom Button

Foto: »BMBF«, Bildkraftwerk, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

50 Jahre »BAföG«: Hochschul-Tour informiert Studierende über Förderung – Tour-Stopp in Bielefeld

Im Rahmen der vom »#BMBF« initiierten Tour besucht das »#BAföG«-Team in #Nordrhein-#Westfalen am 11. Oktober 2021 die #Universität #Bielefeld. Auf dem Hochschulgelände machen Promotorinnen und Promotoren auf den Stopp aufmerksam. Ein Info-Stand in der #Mensa im Gebäude X ist zwischen 11 und 14.30 Uhr geöffnet. Interessierte #Studenten erhalten dort Auskunft und Informationsmaterialien zu den Förderungsmöglichkeiten des »BAföG«. Die kompetente Beantwortung ihrer Fragen übernehmen erfahrene Beraterinnen und Berater der örtlichen Studenten- beziehungsweise »#Studierendenwerke«.

Eine häufig gestellte Frage: Wer hat Anspruch auf Förderung?
Abhängig von der finanziellen Situation der Antragstellenden und deren Familien wird der »BAföG«-Anspruch ermittelt und die Fördersumme berechnet. Studierenden erhalten die Hälfte der »BAföG«-Finanzierung als reinen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte der Förderung müssen sie erst einige Jahre nach dem Studienabschluss zurückzahlen, höchstens aber 10.010 Euro. #Schülerinnen und #Schüler erhalten die Förderung komplett als Zuschuss: Sie müssen nichts zurückzahlen. Alle Informationen und Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Webseite bafög.de zur Verfügung. Auch Beispielrechnungen und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung sind auf der Webseite zu finden. Seit dem vergangenen Jahr besteht zudem die Möglichkeit, über das Online-Portal bafög-digital.de den Antrag online zu erstellen und zu verschicken. Wenn noch Fragen offen sind, ist die kostenlose »BAföG«-Hotline unter (0800) 2236341 erreichbar.

Die Grundidee des »BAföG«: Mehr Chancengleichheit bei Ausbildungswünschen

Das #Bundesausbildungsförderungsgesetz (»BAföG«) trat 1971 in Kraft. Es ermöglicht seitdem allen jungen Menschen, auch bei geringen finanziellen Mitteln ein Hochschulstudium oder eine berufliche Schulausbildung aufzunehmen und ihre individuelle Wunschlaufbahn einzuschlagen. Neben dem persönlichen Gewinn für die Geförderten soll das Gesetz damals wie heute für mehr qualifizierte Fachkräfte sorgen. Während seines 50-jährigen Bestehens wurde das »BAföG« immer wieder weiterentwickelt und gestärkt – zuletzt 2019.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek kommentiert: »Die Einführung des ›BAföG‹ vor 50 Jahren ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Dort, wo Eltern ihre Kinder aus finanziellen Gründen nicht unterstützen können, springt der Staat ein. Mit dem ›BAföG‹ haben wir einen Rechtsanspruch auf Unterstützung geschaffen, um individuelle Bildungswege zu verwirklichen. Für viele Menschen hat das ›BAföG‹ die Türen geöffnet zu ihrem Bildungs- und Berufsweg. Nicht nur für das persönliche Lebensglück ist es wichtig, die eigenen Talente zu entfalten. Dies liegt auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland. Als Innovationsland Deutschland können wir nur Erfolg haben, wenn möglichst viele ihre Fähigkeiten und Ideen einbringen. Wenn wir das ›BAföG‹ nicht hätten, müssten wir es erfinden. Auch das ›BAföG‹ muss mit der Zeit gehen. Bildungsbiografien laufen heute nicht mehr so einheitlich ab wie früher. Wir werden das ›BAföG‹ deshalb weiterentwickeln und flexibilisieren.«

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