Offizial Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB überreichte dem Vizeoffizial Hans Jürgen Rade seine Ernennungsurkunde. Foto: Maria Aßhauer, Erzbistum Paderborn, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Domvikar Hans Jürgen Rade wird Vizeoffizial – Erzbischof Becker ernennt gebürtigen Geseker
Paderborn (pdp) Erzbischof Hans-Josef Becker hat Domvikar Hans Jürgen Rade zum Vizeoffizial am Erzbischöflichen Offizialat Paderborn ernannt – das Offizialat ist das Diözesangericht des Erzbistums Paderborn. Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB, der Offizial des Paderborner Erzbischofs ist, überreichte Hans Jürgen Rade heute, 29. Oktober, dessen Ernennungsurkunde. Der 57-jährige gebürtige Geseker wird sein neues Amt, ab dem 1. November 2021 ausüben. Rade ist bereits seit 2016 Offizialatsrat und arbeitet als Diözesanrichter am Offizialat. Als Domvikar ist er zudem für die Feier der Liturgie in der Paderborner Bischofskirche mit verantwortlich.
Domvikar Hans Jürgen Rade wurde 1964 in Geseke geboren und 1994 in Paderborn zum Priester geweiht. Seine ersten Einsätze als Vikar führten ihn nach Holzwickede und Hagen. Von 1998 bis 2004 war er Regionalvikar in der Seelsorgeregion Siegerland-Südsauerland.
2004 übernahm Rade als Direktor die Leitung des Paderborner Pauluskollegs, in dem Studierende der Religionspädagogik an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (»KatHO #NRW«) am Standort #Paderborn leben. Zusammen mit der Leitung des Pauluskollegs hatte er von 2004 bis 2014 die Ausbildungsleitung für die Studierenden inne. Ebenfalls 2004 wurde Hans Jürgen Rade zum Domvikar in Paderborn ernannt. Von 2005 bis 2008 arbeitete Rade erstmals als Diözesanrichter am Erzbischöflichen Offizialat Paderborn, seit 2014 übt er diese Tätigkeit bis heute erneut aus.
Stichwort: Offizialat und Vize-Offizial
Das Offizialat ist Diözesangericht Erster Instanz für das Erzbistum Paderborn. Darüber hinaus ist es als Metropolitangericht Berufungsinstanz für die so genannten Suffraganbistümer Erfurt, Fulda und Magdeburg, die zum Erzbistum und damit zur Metropolie Paderborn gehören. Das Erzbischöfliche Offizialat Paderborn ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit-, Straf- und Feststellungssachen. Es ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde, die aufgrund besonderer Bevollmächtigungen durch das Höchste Gericht der Apostolischen Signatur in Rom auch Gerichtsverfahren in höheren Instanzen verhandelt.
Das Erzbistum Paderborn hat insgesamt vier Vizeoffiziale. Bei Abwesenheit des Offizials als Leitung des Offizialates wird dieser durch den dienstältesten Vizeoffizial vertreten. Dieser hat dabei die gleichen Vollmachten wie der Offizial. Ein Vizeoffizial unterstützt den Offizial in der Durchführung von Ehenichtigkeits-, Streit- und Strafverfahren, indem er den Vorsitz von Verfahren übernimmt.