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Verbraucherzentrale: Einkaufen per Sprachbefehl, Gefahr der Empfehlungsmanipulation und WettbewerbsverzerrungZoom Button

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Verbraucherzentrale: Einkaufen per Sprachbefehl, Gefahr der Empfehlungsmanipulation und Wettbewerbsverzerrung

Verbraucherzentrale: Einkaufen per Sprachbefehl, Gefahr der Empfehlungsmanipulation und Wettbewerbsverzerrung

»Voice Commerce« – #Einkaufen per Sprachbefehl gewinnt an Bedeutung. Damit wächst die Torwächterfunktion einzelner Anbieter und Unternehmen, die ihre marktstarke Stellung im Online-Handel ausbauen können. Diese Entwicklung ist zum Nachteil der Verbraucher und zulasten konkurrierender #Online-Händler, Vergleichsportale und Produzenten. Der »#vzbv« hat die wettbewerbsbezogenen Auswirkungen der Nutzung von Sprachassistenten wie »Amazon Alexa« näher untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der »Voice Commerce« auf europäischer Ebene reguliert werden muss.

Ein schnelles »Hey #Alexa, ich brauche eine neue Pfanne« und schon ist die Bestellung aufgegeben. So könnte das Online-Shopping der Zukunft aussehen. Was es für Kaufentscheidung und Wettbewerb bedeutet, wenn Produktempfehlungen von Sprachassistenten wie Amazons »#Alexa«, Apples »#Siri« oder »#Google Assistant« & Co. ausgewählt werden, hat der »vzbv« in einer Expertenbefragung, einer Verbraucherbefragung und einem Gutachten herausgefunden. Aus den Ergebnissen zieht Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands einen klaren Schluss: »Die Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission, der ›Digital Markets Act‹ und der ›Digital Services Act‹, müssen den großen Anbietern von Sprachassistenten klare Fairness- und Transparenzregeln auferlegen.«

Empfehlungsalgorithmen können Verbraucherentscheidungen manipulieren

Im »Voice Commerce« sind Verbraucher abhängig von Empfehlungsalgorithmen. »Die Gefahr der Manipulation von Konsumentscheidungen ist hier im Vergleich zu herkömmlichen Vergleichswebseiten besonders groß«, erklärt Müller. Diese Gefahr sehen auch Verbraucher, die kein großes Vertrauen in von einem Sprachassistenten vorgeschlagene Produkte haben. Die Mehrheit (64 Prozent) der befragten Internetnutzer, die aktuell oder zukünftig Sprachassistenten nutzen, würde sich nicht auf die vorgeschlagenen Angebote verlassen. Der »vzbv« fordert daher klare Regeln für Empfehlungssysteme großer Plattformen im DSA: Die Rankingkriterien für die vorgeschlagenen Produkte müssen transparent und im Interessen der Verbraucher sein. Es darf nicht möglich sein, dass Anbieter gute Ranking-Plätze für ihre Produkte kaufen oder bevorzugt die eigenen Produkte und Dienste des jeweiligen Plattformanbieters anbieten.

Fairness- und Transparenzregeln für Anbieter von Sprachassistenten

Wenige marktstarke Unternehmen beherrschen den Markt für digitale Sprachassistenten. Gewinnt der »Voice Commerce« an Bedeutung, können deren Sprachassistenten, speziell »Amazon Alexa«, eine Torwächterfunktion bekommen und den Zugang zu Kunden kontrollieren. Im Markt für vernetzte Geräte, etwa im Smart Home, haben marktmächtige Digitalunternehmen über ihre Sprachassistenten eine zusätzliche Gatekeeper-Funktion: Wenn sich Sprachassistenten zum zentralen Steuerungssystem für vernetzte Geräte entwickeln, kontrollieren ihre Betreiber damit den Zugang von Anbietern zu Verbrauchern. »Es besteht das Risiko, dass Verbraucher und #Wettbewerber künftig so von den Sprachassistenten abhängig sind wie heute von Betriebssystemen«, fasst Müller das Problem zusammen. Dieser Gefahr müssen Bundesregierung und das Europäische Parlament begegnen. »Den großen Anbietern müssen klare Fairness- und Transparenzregeln auferlegt werden«, fordert Müller. Der »Digital Markets Act« muss regeln, dass Sprachassistenten auch in ihrer Funktion als Steuerungssystem im vernetzen Zuhause, dem »Internet of Things«, als zentraler Plattformdienst gelten. Damit würden die Fairness- und Wettbewerbsregeln des DMA auch für Anbieter von #Sprachassistenten gelten. So können im »Smart Home« auch für kleinere #Wettbewerber ein fairer Marktzugang und mehr Entscheidungsfreiheit der #Verbraucher sichergestellt werden.

Quelle: »vzbv«

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