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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht »ISUV«, arm wegen Kindesunterhalt trotz voller ErwerbstätigkeitZoom Button

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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht »ISUV«, arm wegen Kindesunterhalt trotz voller Erwerbstätigkeit

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht »ISUV«, arm wegen Kindesunterhalt trotz voller Erwerbstätigkeit

  • Selbstbehalt: Leben am Existenzminimum

Angewiesen auf Selbstbehalt

Das Mitglied W. K. ist voll erwerbstätig. Ihm bleiben 1.840 Euro, für seine beiden Kinder zahlt er 765 Euro Kindesunterhalt. Ihm müssen aber als notweniger Eigenbedarf – »Selbstbehalt« – 1.160 Euro bleiben, um mehr schlecht als recht über die Runden zu kommen. Und dennoch fehlen 85 Euro beim Kindesunterhalt. Somit ist W. K. ein »Mangelfall«.

Mehr als 50 Prozent der Unterhaltspflichtigen müssen im Monat mit 1.160 Euro oder sogar weniger klarkommen, und dies, obwohl sie voll erwerbstätig sind. Wer ein Nettoeinkommen von 1.900 Euro und weniger hat und für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss, wird gemäß Düsseldorfer Tabelle zum »#Mangelfall«. Die #Kinder bekommen nicht den vollständigen Mindestunterhalt, aber auch der Unterhaltspflichtige selbst ist ein »Mangelfall«. Die 1.160 Euro, die er von seinem Nettoverdienst behalten darf, sollen reichen für Essen, Kleidung, Wohnung samt Nebenkosten, Nutzung von Mobilfunkgeräten, soziokulturelle Teilhabe und Aufwand für Betreuung der Kinder. »Das lässt sich mit 1.160 Euro nicht stemmen. Wer nicht auf die Eltern oder die Großeltern zurückgreifen kann, ist im wahrsten Sinn es Wortes bitterarm. Eine Anhebung des Selbstbehalts auf 1.260 Euro ist dringend notwendig. Schließlich wurde der Kindesunterhalt seit 2008 um über 40 Prozent angehoben, während der Selbstbehalt nur um 28 Prozent anstieg. Es besteht nicht nur deswegen dringend Nachholbedarf«, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Die Situation von Unterhaltspflichtigen hat sich auf Grund der sozioökonomischen Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert. Die Mieten sind allgemein angestiegen, in den Städten geradezu explodiert. Im Selbstbehalt ist für eine »warme Wohnung« eine Pauschale von 430 Euro vorgesehen. Diese Pauschale müsste auf 500 Euro angehoben werden. Zumindest in einigen Regionen reicht das dann für eine kleine Ein- oder Zweizimmerwohnung. »Ist das dann eine angemessene Wohnung? Sozialhilfeberechtigte haben Anspruch auf eine angemessene warme Wohnung. Kinderbetreuung in einer Einzimmerwohnung, geht das, wie geht das?« (Linsler) Unterhaltspflichtige können zwar eine angemessene Wohnung theoretisch einklagen und dabei auf die Düsseldorfer Tabelle verweisen, aber Gerichte urteilen oft restriktiv.

Die gegenwärtige Explosion der Energiepreise – Strom, Benzin, Heizöl – trifft Menschen, denen nur wenig vom Nettolohn bleibt, sehr hart. Auch die Lebensmittelpreise sind stark angestiegen, was sich bei armen Unterhaltspflichtigen sofort bemerkbar macht.

Was immer unberücksichtigt bleibt, Unterhaltspflichtige leisten inzwischen oft Betreuung, teilweise bis zu 40 Prozent. Auch dadurch entstehen Kosten, die beim Selbstbehalt nicht berücksichtigt werden. »Diese Betreuungskosten müssen sich auch im Selbstbehalt widerspiegeln. Auch deswegen ist jetzt eine Anhebung des Selbstbehaltes angesagt«, fordert Linsler.

Arme Unterhaltspflichtige sind auf die Anhebung des Selbstbehaltes angewiesen, denn sie erhalten kein Wohngeld, was aber dem unterhaltsberechtigten Elternteil zusteht. Auch Kindergeld und Kinderzuschlag bezieht der unterhaltsberechtigte Elternteil. Auch Papa Staat zeigt wenig Empathie mit Unterhaltspflichtigen, sie werden nach Steuerklasse Eins – wie Ledige – abkassiert, während der Unterhaltsberechtigte nach Steuerklasse Zwei besteuert wird.

»ISUV« – Kompetenz im Familienrecht seit mehr als 40 Jahren

Der »ISUV« vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen – elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche – betroffen sind. »ISUV« ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der »#ISUV« finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. »Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.«

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