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Foto: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Betrug aus Tschechien: hohe Rechnungen für angeblichen Telefonsex

Betrug aus Tschechien: hohe Rechnungen für angeblichen Telefonsex

Aktuell wenden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher an das Europäische #Verbraucherzentrum #Deutschland, die für angeblichen Telefonsex zahlen sollen.

Die Rechnungen und Mahnungen stammen in den meisten Fällen von vermeintlichen Firmen aus Tschechien. Am bekanntesten sind »#Phonemax« und »#Mediascape«. Gefordert wird zu Beginn ein Betrag von 90 Euro, später mit Mahn- und Verzugskosten bis zu 500 Euro. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und den Forderungen widersprechen.

Betroffene werden von bis zu drei unterschiedlichen Unternehmen (Telefonsex-Dienstleister, Inkassobüro oder Forderungsmanagement) kontaktiert und erhalten mehrere Mahnschreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher werden gezielt unter Druck gesetzt und zur Zahlung gedrängt. Begleichen Sie die Rechnung nicht! Rechnungen betragen jetzt bis zu 500 Euro. Unternehmen wechselt andauernd »#WhatsApp«-Rufnummern, sodass die Kontaktaufnahme unmöglich wird.

Zusammenfassung

  • Bezahlen Sie keine Dienstleistungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben.
  • Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Zahlungsaufforderungen einschüchtern und widersprechen Sie schriftlich.
  • Wurde die Dienstleistung in Anspruch genommen, sind Sie zunächst nur zur Zahlung der Verbindungskosten verpflichtet.
  • Unseriöse Mahnungen und Rechnungen erkennen Sie meist daran, dass Formulierungen wie »Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in)« enthalten sind.
  • Bei Mahnungen muss das Unternehmen immer beweisen können, auf welcher Grundlage die Forderung beruht.

Vorsicht vor vermeintlichen Mahnungen und Rechnungen

Verschickt werden die Rechnungen und Mahnungen in der Regel per Post. Aber auch SMS-Nachrichten sind möglich. In den Schreiben wird entweder diskret auf einen in Anspruch genommen »Service für Erwachsene« hingewiesen oder es wird konkret von einer »Telefonsexdienstleistung« oder einem »Service für besondere sexuelle Ansprüche« gesprochen.

Angegeben werden auch das Datum und die Uhrzeit, zu denen das Gespräch angeblich geführt worden sein soll. Welche Rufnummer angerufen wurde, wird hingegen nicht aufgeführt.

In einem Brief werden von einem Verbraucher 140 Euro verlangt. Einen Monat später in einer SMS sind es auf einmal 198 Euro. Mit Formulierungen wie »Vermeiden Sie weitere Maßnahmen« wird Betroffenen bewusst Angst gemacht. Nicht getätigte Anrufe, müssen nicht bezahlt werden. Wer keine Telefongespräche geführt hat, muss auch nicht zahlen. Gleiches gilt, wenn die Nummer zwar gewählt wurde, aber Sie gleich wieder aufgelegt haben oder nur die Mailbox dran war.

Wurde die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen, sind Sie zunächst nur zur Zahlung der Verbindungskosten verpflichtet.

Weitere Kosten fallen nur an, wenn mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich ein Vertrag mit festgelegten Preisen geschlossen wurde. Einen solchen Nachweis können die Anbieter in der Regel nicht erbringen.

Wichtig

Bei Geldforderungen müssen Unternehmen immer beweisen können, auf welcher Grundlage die Forderung beruht. Außerdem muss belegt werden können, dass der Kunde vorab alle Informationen erhalten hat.  

Telefonsex-Abzocke: Wie kann ich mich schützen?

Die Abzocke können Sie unter anderem daran erkennen, dass Sie nicht mit Ihrem Namen, sondern mit »Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in)« angesprochen werden. Außerdem fehlt meist eine vollständige Absenderadresse des Unternehmens oder Empfängerdaten sind falsch geschrieben. Wenn Sie unberechtigte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen erhalten, sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen und sofort schriftlich widersprechen. Zahlen Sie keinesfalls Dienstleistungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben!

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Wie kommen die Anbieter an die Adressen und Telefonnummern der Verbraucher?

Einige Betroffene berichten von Anrufen, in denen sie wegen einer angeblichen Paketzustellung nach ihrer Anschrift gefragt wurden. Zudem berichteten Geschädigte unter anderem von Lock-Anrufen, bei denen das Handy nur kurz geklingelt hat. Aus Neugier haben Verbraucher dann zurückgerufen und so ihre Daten preisgegeben. Andere wiederum sollen auf Zeitungsannoncen reagiert haben. Um sich vor Daten-Diebstahl oder Betrug zu schützen, sollten Sie bei einem unerwünschten Anruf folgende Fragen stellen: »Wie ist Ihr Name? Mit wem spreche ich?«, »Für welches Unternehmen rufen Sie an?«, »Aus welchem Grund rufen Sie mich an?« Weisen Sie den Anrufer darauf hin, dass sämtliche Daten gelöscht werden sollen und Sie künftig nicht mehr angerufen werden möchten.

Wechselkarussell: Anbieter ändern ständig den Firmennamen

Die Abzock-Masche ist altbekannt. Häufig haben die Firmen ihren Sitz in Tschechien und wechseln ihren Namen.

Auffällige Anbieter finden Sie in dieser Liste

  • Arvex
  • Avotex
  • Comera
  • Innova Inkasso
  • Phonemax
  • Kawora
  • Madaco
  • Mediascape
  • Mexcom
  • Novacall
  • Revast
  • Telesmart
  • Telpay
  • Telstar
  • Werso

Drittanbietersperre auf Handy schützt vor ungewollten Abbuchungen

Es kann vorkommen, dass plötzlich über die Handyrechnung des Mobilfunkanbieters Beträge eingezogen werden. Um dies zu verhindern, können Sie kostenlos eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Diese schützt insbesondere vor Abofallen. Kostspielige Abos können etwa durch das versehentliche Antippen eines Werbebanners oder Gewinnspiels zustande kommen. Ist die Sperre eingerichtet, können Drittanbieter keine Dienstleistungen mehr automatisch über die Handyrechnung einziehen. Die Drittanbietersperre kann schriftlich, telefonisch oder über das Kundenportal beim Mobilfunkanbieter beantragt werden. Aber aufgepasst: Von der Sperre sind auch aktive Abos betroffen, die gewollt über die Handyrechnung abgebucht werden sollen, zum Beispiel Musik-Abos. Diese müssten dann auf anderem Wege bezahlt werden. Einige Mobilfunkanbieter bieten auch eine Teilsperre an, die nur für bestimmte Angebote gilt.

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Kommentare

Anonym: Ich wurde angeschrieben und angemahnt (390,- Euro) von Allround und Tework aus Prag, 19. März 2024, 12.30 Uhr

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