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#Oberlandesgericht Hamm: Vorsitzender #Richter am Oberlandesgericht Hermann Greving geht in den Ruhestand
Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm Hermann Greving nach 41 Dienstjahren in den Ruhestand.
Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, überreichte dem Vorsitzenden heute die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand. Sie sprach dem verdienten Vorsitzenden auch im Namen der Landesregierung Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste aus.
Greving – im Jahr 1954 in Emsdetten geboren – trat im November 1984 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im Dezember 1988 wurde er zum Richter am Amtsgericht in Warstein ernannt.
Im August 1998 wurde Greving zum Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert und arbeitete zunächst im 17. und 26. Zivilsenat, die beide für Streitigkeiten aus Dienst- und Werkverträgen, vorwiegend Bausachen, zuständig waren. Im April 2003 wechselte Greving in den Vierten Senat für Familiensachen, in dem er ab November 2003 stellvertretender Vorsitzender war und den er von Februar 2008 bis Dezember 2008 – wegen einer Vakanz im Vorsitz – kommissarisch leitete.
Zum Vorsitzenden wurde Greving im September 2011 ernannt. Er übernahm zunächst den Vorsitz im Neunten Senat für Familiensachen und 13. Zivilsenat, der mit Streitigkeiten über Ansprüche aus der Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer befasst war. Ab Januar 2013 war er Vorsitzender im Fünften Zivilsenat. Dieser Senat ist insbesondere auch für Streitigkeiten aus dem Sachenrecht – wie aus Besitz oder Eigentum – und für nachbarrechtliche Streitigkeiten zuständig.
Der verheiratete Jurist ist Vater von drei erwachsenen Kindern und lebt in Möhnesee.