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Pro Familia: Und wer schützt das Recht von Ratsuchenden?

Pro Familia: Und wer schützt das Recht von Ratsuchenden?

  • Der »pro familia« Bundesverband ist bestürzt, dass Demonstrationen von Fundamentalist vor der Beratungsstelle in Frankfurt für rechtmäßig erklärt werden

Mit großer Bestürzung hat der »#pro #familia« Bundesverband die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen, laut der Einschränkungen gegen die Demonstration von religiösen #Fundamentalisten im Frühjahr 2021 rechtswidrig gewesen seien. Es darf keinen Spießrutenlauf für Menschen geben, die wegen einer Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch die pro familia Beratungsstelle aufsuchen, so der Verband. Mit der Versammlungsfreiheit zu begründen, dass Ratsuchende stigmatisiert und gedemütigt werden, ist eine Ohrfeige für die im Schwangerschaftskonfliktgesetz verbrieften Rechte. Nun muss die Bundespolitik tätig werden und Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen verbieten.

Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Frühjahr verfügt, dass sich eine religiös-fundamentalistische Gruppe nur außerhalb der Öffnungszeiten von »pro familia« vor der Beratungsstelle versammeln darf. Während der Öffnungszeiten war die Versammlung lediglich in weiterer Entfernung zum Schutz der die Beratungsstelle aufsuchenden Personen erlaubt. Ein religiöser Verein hatte gegen diese Einschränkung geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Recht bekommen. Die Zusammenkunft der Teilnehmer falle unzweifelhaft unter das die Versammlungsfreiheit schützende Grundrecht aus Artikel Acht #Grundgesetz, so das #Gericht

»Die Versammlungsfreiheit ist geschützt, aber wer schützt die Ratsuchenden vor religiösen Eiferern?«, fragt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von »pro familia«. »Belagerungen, die unmittelbar vor dem Eingang von Beratungsstellen stattfinden, beeinträchtigen die Arbeit der Beratungsstellen in hohem Maße. Sie beeinflussen Ratsuchende mit Parolen, lauten Gebeten und Gesängen. Der Gang in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch wird auf diese Weise zu einem Spießrutenlauf. Wir brauchen dringend geschützte Zonen vor Beratungsstellen, damit die Rechte der Menschen, die Unterstützung benötigen, gewahrt bleiben.«

Im Mai dieses Jahres kam das Verwaltungsgericht Karlsruhe zudem zu einem anderen Urteil als das VG Frankfurt. Es hatte zeitliche und räumliche Einschränkungen der Demonstrationen vor der Pforzheimer Beratungsstelle für rechtmäßig erklärt, da »weder die Versammlungsfreiheit noch die Meinungsfreiheit oder die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der die Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchenden Frauen rechtfertige«.

»Dass nun das VG Frankfurt urteilt, selbst die von schwangeren Frauen als Stigmatisierung und Anprangerung empfundene Situation rechtfertige nicht die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, können wir nicht hinnehmen. Wir erinnern die Ampel-Koalition an ihr Versprechen im Koalitionsvertrag, sich mit dem Thema Gehsteigbelästigungen zu befassen. Das Urteil aus Frankfurt zeigt die Dringlichkeit, da schon bald wieder Fundamentalisten in Frankfurt Ratsuchende behelligen können« erklärt Frank-Boegner.

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