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Zweite Schiedsperson für #Bad #Salzuflen gesucht
Damit künftig mehr Streitigkeiten außergerichtlich durch eine Einigung beigelegt werden können, hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen die Einführung eines zweiten Schiedsamtsbezirkes beschlossen. Bislang war Schiedsmann Thomas Kortfunke alleine für das gesamte Stadtgebiet zuständig, jetzt wird ein Kollege gesucht. Die neue Schiedsperson wird ab dem 1. März 2022 für für den Schiedsamtsbezirk II (Ortsteile Schötmar, Ehrsen-Breden, Grastrup-Hölsen, Retzen, Papenhausen, Holzhausen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten zuständig sein. Bewerben für die ehrenamtliche Tätigkeit kann sich jeder im Alter zwischen 25 und 75 Jahren mit Wohnsitz in Bad Salzuflen, die Aufgabe schließt auch die Vertretung für den Schiedsamtsbezirk I (Ortsteile Salzuflen, Wüsten, Biemsen-Ahmsen und Lockhausen) ein.
Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Bad Salzuflen für fünf Jahre gewählt und treten ihr Amt an, nachdem sie von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt sowie vereidigt wurden. Die verantwortungsvolle Tätigkeit als Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit ist gefordert. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Personen, die Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes haben, können sich bis zum 15. Januar 2022 bewerben. Die Bewerbung sollte unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfolgen. Um die individuelle Befähigung beurteilen zu können, müssen die Bewerber schildern, welche für die Ausübung des Schiedsamtes relevante Erfahrungen sie mitbringen. Außerdem sind ein Lebenslauf sowie ein Führungszeugnis gefordert. Die Bewerbung per Post ist an die Stadt Bad Salzuflen, Der Bürgermeister, Fachdienst Ordnungswesen, 32102 Bad Salzuflen zu richten oder per E-Mail. Im Falle einer Bewerbung per Mail sollten alle Bestandteile der Bewerbung in einer #PDF-Datei zusammengefügt werden.