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Wieder mehr Geburten im Kreis Gütersloh, Krankenkassen zahlen MutterschaftsgeldZoom Button

Im Kreis Gütersloh kommen wieder mehr Kinder auf die Welt. 2021 wurden 3.800 Babys geboren. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wieder mehr Geburten im Kreis Gütersloh, Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld

Wieder mehr Geburten im Kreis Gütersloh, Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld

Kreis Gütersloh, 7. Januar 2022

Im Kreis Gütersloh kommen wieder mehr Kinder auf die Welt. 2021 wurden 3.800 Babys geboren. Das waren 5,3 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor (3.606). Das geht aus aktuellen Zahlen des Landesbetriebes IT.NRW hervor. Die AOK Nordwest weist darauf hin, dass werdende Mütter im Kreis Gütersloh während der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Die Leistung wurde in 2020 allein für AOK Mitglieder im Kreis Gütersloh in über 685 Fällen gezahlt. Im Vorjahr waren es 597 Fälle. »Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag«, sagt #AOK Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe.

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