Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Pflichten bei Eis und Schnee, wer hält welche Wege frei? Wichtige VersicherungenZoom Button

Foto: VZ NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Pflichten bei Eis und Schnee, wer hält welche Wege frei? Wichtige Versicherungen

Pflichten bei Eis und Schnee, wer hält welche Wege frei? Wichtige Versicherungen

Starker Schneefall sorgt bei manchen für Freude, bei anderen für Arbeit: Denn es besteht eine Räum- und Streupflicht, die Eigentümer oder auch Mieter treffen kann. Bürgersteige und Zufahrten müssen in der Regel von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends frei sein. Die #Verbraucherzentrale NRW erklärt, wer ganz konkret bei #Schnee und #Glatteis tätig werden muss und welche Versicherungen man haben sollte.

Räumpflicht für #Eigentümer oder #Mieter

Bei Schnee und Glatteis müssen Eigentümer von Immobilien Bürgersteige, Wege und Zufahrten räumen oder streuen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Schadensersatzansprüche, wenn jemand auf dem Grundstück ausrutscht und dabei zu Schaden kommt. Eigentümer können die #Räumpflicht und #Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Das muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn es in der Hausordnung steht, gilt das nur, wenn diese Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Wohnen mehrere Mieter im Haus, muss klar sein, wer wann zuständig ist. Zu welcher Uhrzeit Gehwege geräumt sein müssen, ist in den Landesgesetzen oder in den Satzungen der Gemeinden geregelt. Meist gilt, dass die Wege von 7 bis 20 Uhr frei sein müssen, sonntags und feiertags von 9 Uhr an.

Das richtige Streumittel

Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu umweltverträglichen Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen: Diese Varianten sind eine gute Alternative zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist. Als Rutschschutz eignen sich Splitt und Sand. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen »Blauer Engel«. Aufgefegte Reste können in der grauen Tonne entsorgt werden.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Rutscht jemand auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf die Person zukommen, die die Streupflicht hatte. Betroffene sollten dann ihre private Haftpflichtversicherung informieren, die den Anspruch prüft und den Schaden gegebenenfalls reguliert. Wer keine Haftpflichtversicherung hat und einen Schaden etwa durch unterlassendes Schneeräumen verursacht, muss mögliche Ansprüche aus eigenen Mitteln ersetzen. Das kann je nach Verletzung teuer werden, denn zum Beispiel kann die gesetzliche Krankenversicherung Regress fordern. Geschieht ein Unfall, greift bei Verletzungen die Krankenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung des Gestürzten, falls der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg passiert ist. Bei Langzeitfolgen zahlt die private #Unfallversicherung.

Versicherungen für Schäden am Haus

Bricht ein Hausdach unter der Schneelast ein, hilft nur eine zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossene oder darin enthaltene Elementarschadenversicherung. Wenn Schnee Fenster zerstört, kann auch die Glasversicherung einspringen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Scheiben gerissen sind. Wenn Wasser in Leitungen gefriert, übernehmen in der Regel Hausrat- und Wohngebäudeversicherung den Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten.

Weiterführende Infos und Links

Mehr Informationen über mögliche Schäden durch Eis und Schnee und die richtigen Versicherungen bietet die Website www.verbraucherzentrale.nrw/node/10922 …

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30