Dr. Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh, ist ab sofort Vorsitzender des Universitätsrats der Bauhaus Universität Weimar. Foto: Bertelsmann, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Universitätsrat der Bauhaus Universität Weimar wählt neuen Vorsitzenden
In seiner Sitzung am Dienstag, 25. Januar 2022, hat der Universitätsrat der Bauhaus-Universität Weimar einen neuen Vorsitzenden gewählt: Dr. Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh, wird ab sofort das Gremium leiten.
Der bisherige Vorsitzende, Dr. Rainer Ambrosy, war im Dezember 2021 von seinem Amt zurückgetreten, wodurch eine Neuwahl notwendig geworden war. Dr. Rabe ist seit Oktober 2019 Mitglied des Gremiums. Als Universitätsratsvorsitzender leitet er zugleich die Universitätsversammlung, der die Mitglieder des Universitätsrats und des Senats angehören. Präsident Prof. Dr. Winfried Speitkamp gratuliert Herrn Rabe zu seiner Wahl und wünscht ihm alles Gute und viel Erfolg für die anstehenden großen Aufgaben in der Universität.
Dr. Thomas Rabe erklärt: »Mich verbinden ein großes persönliches Interesse und eine starke Faszination mit dem Bauhaus und seiner einzigartigen Tradition. Für diese Tradition, aber zugleich für eine überaus innovative Lehre und für die Entwürfe der Lebenswelt von morgen steht die Bauhaus-Universität Weimar. Hier wird die Idee des Bauhauses gelebt, die noch heute über eine enorme Anziehungs- und Wirkungskraft verfügt. All dem fühle ich mich verpflichtet, und daher freue ich mich sehr darauf, die weitere Entwicklung dieser Institution ersten Ranges als Vorsitzender des Universitätsrates zu begleiten und meine Erfahrung und mein Wissen einzubringen.«
Die Mitglieder des Universitätsrats werden vom Thüringer Ministerium für #Wirtschaft, #Wissenschaft und #Digitale #Gesellschaft für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. An den Sitzungen nehmen neben den stimmberechtigten Mitgliedern des Universitätsrats auch die Präsidiumsmitglieder mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. Die Gleichstellungsbeauftragte, die Diversitätsbeauftragte, die Personalratsvorsitzende und ein studentischer Vertreter können sich mit Antrags und Rederecht ebenfalls in das Gremium einbringen.
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