Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren: Demokratie-Verein zieht gemischte BilanzZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren: Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz

Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren: Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz 

  • Möglichkeit zur Vorprüfung von Bürgerbegehren wird rege genutzt

  • Initiativen beklagen mangelnde Unterstützung der Verwaltung für Bürgerbegehren

Eine von Mehr Demokratie erstellte Auswertung zur Vorprüfung von Bürgerbegehren in NRW ergab, dass Bürgerinitiativen das Verfahren zwar überwiegend positiv bewerten, es aus deren Sicht aber auch noch Verbesserungsbedarf gibt. Seit Mai 2019 können die Initiatoren eines Bürgerbegehrens dieses bereits vor Beginn einer aufwändigen Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit prüfen lassen. Mit dieser Gesetzesänderung soll die Anzahl unzulässiger Bürgerbegehren reduziert werden. »Unsere Auswertung zeigt, dass die Einführung der Vorprüfung ein sinnvoller Schritt zur Verbesserung der direkten Demokratie in Nordrhein-Westfalen war. Initiativen nutzen die Vorprüfung rege, vielfach wünschen sie sich aber noch mehr Unterstützung von der Verwaltung bei Verfahrensfragen«, so Achim Wölfel, Leiter des NRW-Landesbüros von »Mehr Demokratie«.

Für die Bilanz zur Vorprüfung von Bürgerbegehren hat Mehr Demokratie rund 90 Initiativen kontaktiert, die seit Inkrafttreten der Reform im Mai 2019 ein Bürgerbegehren in NRW gestartet haben. Die Befragung ergab, dass etwa die Hälfte der Initiativen die Vorprüfung in Anspruch genommen hat. Ebenfalls rund 50 Prozent der Befragten gaben an, zufrieden mit der Vorprüfung zu sein, unabhängig davon, ob das eigene Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde. Etwa ein Drittel der Befragten äußerte negative Erfahrungen mit der Vorprüfung. So wurde etwa die Beratung durch die Verwaltung im Rahmen der Vorprüfung kritisiert: Nur etwa die Hälfte der Initiativen gab an, dass eine Beratung überhaupt stattgefunden habe. Wölfel habe diese Rückmeldung nicht überrascht: »Wir beobachten leider regelmäßig, dass Kommunen die Beratung bei Bürgerbegehren nicht ausreichend leisten können. Dafür fehlen häufig schlicht Personal und Knowhow. Wir fordern deshalb eine zentrale Stelle beim Land, die Initiativen berät«, so Wölfel weiter. Bislang fülle laut Wölfel Mehr Demokratie notgedrungen diese Lücke aus. Eigentlich sei das aber eine staatliche Aufgabe. Vorbild für eine solche Beratungsstelle könnte der Landesdatenschutzbeauftragte NRW sein. 

Die Vorprüfung kann von den Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Laut Gemeindeordnung müssen dem Antrag die Unterschriften der Vertretungsberechtigten sowie von 25 Unterstützern beigefügt werden. Wurde eine Vorprüfung beantragt, ist die Verwaltung dazu verpflichtet das Bürgerbegehren auf formelle Zulässigkeit zu prüfen. Es wird also – in der Regel vor Beginn der Unterschriftensammlung – überprüft, ob Fragestellung, Begründung, Gegenstand usw. zulässig sind. Werden formelle Mängel entdeckt, können diese im Idealfall frühzeitig behoben werden. 

In NRW liegt der Anteil an unzulässigen Bürgerbegehren bei etwa einem Drittel der insgesamt eingeleiteten Verfahren. Seit der Einführung kommunaler Bürgerbegehren im Jahr 1994 wurden 299 der insgesamt 926 Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Im Jahr 2021 wurden rund 19 Prozent der Verfahren aus unterschiedlichen Gründen für unzulässig erklärt. Bevor die Vorprüfung in NRW eingeführt wurde, gab es bereits ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen.

Möglichkeit zur Vorprüfung von Bürgerbegehren wird rege genutzt

  1. Drei Jahre Vorprüfung – eine Zwischenbilanz, https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/drei-jahre-vorspruefung-eine-zwischen-bilanz

  2. Pressemitteilung, Bürgerbegehrensbilanz 2021, Trotz Corona rege Nutzung direkter Demokratie, https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/buergerbegehrensbilanz-2021-trotz-corona-rege-nutzung-direkter-demokratie

  3. Pressemitteilung: Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt, https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/vorpruefung-fuer-buergerbegehren-kommt

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30