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Eurodrohne: Weg frei bis zum ersten Flugbetrieb
Am 3. Februar 2022 zeichnete der für Rüstung zuständige Staatssekretär, Benedikt Zimmer, das zweite Durchführungsabkommen (Implementing Arrangement 2- IA2) zur Eurodrohne.
In dieser Vereinbarung werden die Regelungen zur Entwicklungs und Fertigungsphase einschließlich des Anfangsflugbetriebs festgehalten.
Ziel ist es, den Teilnehmern eine solide Grundlage für die auf ca. 15 Jahre angelegte Zusammenarbeit zu schaffen.
Verteidigungsministerin Lambrecht zeigt sich über diesen Schritt sehr erfreut: »Wir freuen uns als Lead Nation des Programmes sehr über diesen Meilenstein. Das gemeinsame Projekt mit Frankreich, Italien und Spanien ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir in Rüstungsfragen auch immer einen Blick auf europäische Lösungen haben.«
Nachdem im April 2021 die Eurodrohne durch den Haushaltsausschuss gebracht wurde, ist viel Zeit vergangen.
Bis zur Zeichnung des Abkommens mussten durch die Partnerländer noch viele Hürden genommen werden. Im engen Schulterschluss mit den anderen Nationen konnte dies nun erreicht werden.
In einem nächsten Schritt werden die vier Nationen gemeinsam mit der OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement) die Programme Decision (Programmentscheidung) zeichnen. Damit wird die OCCAR autorisiert, das Management des Programms zu übernehmen, bevor abschließend der Vertrag mit dem Hauptauftragnehmer – der Firma Airbus Defence and Space – gezeichnet wird.