Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

ISUV Schriftenreihe, Band 8: »Trennungsfamilie«Zoom Button

Trennungsfamilie, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

ISUV Schriftenreihe, Band 8: »Trennungsfamilie«

ISUV Schriftenreihe, Band 8: »Trennungsfamilie«, Agenda für das notwendige Update des Familienrechts jetzt Impulse für gelebte, gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung: »Trennungsfamilie«

Eltern bleiben nach der Trennung »Trennungsfamilie«

Im Koalitionsvertrag wird angekündigt: »Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangsbedingten und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozialrecht und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen.« Zur Umsetzung der Ankündigungen legt ISUV eine Agenda vor.

»#Trennungsfamilie« lautet der Titel des Bandes 8 der #ISUV #Schriftenreihe. Es handelt sich um eine Agenda des Verbandes zur notwendigen und lange angekündigten Reform des Familienrechts. Der Verband zeigt mit dieser 110 seitigen Agenda Kritikpunkte am bestehenden Familienrecht, aber auch Maximen für eine Reform auf. Der strukturelle Aufbau besteht darin, dass die Agenda Meinung, Kritik, Forderungen unserer Mitglieder darstellt, also klassisches Agenda Setting. Jeweils in einem zweiten Teil greifen Experten des Familienrechtes die Äußerungen der Betroffenen auf, bewerten, erläutern, weisen sie zurück und machen Reformvorschläge.

Die Autoren der Broschüre sind Rechtsanwalt Jörn Hauß, Fachbuchautor in juristischen Werken, Astrid Leonhardt, Sachgebietsleiterin beim Jugendamt a. D., Reportage »Schicksal Scheidungskind«, Dr. Martin Menne, Richter am Kammergericht Berlin, Mitherausgeber und Autor mehrerer unterhaltsrechtlicher Standardwerke, Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Autor in zahlreichen Standardwerken und Schriften zum Familienrecht, Speziell zu den Schnittstellen zwischen Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht, Maren Waruschewski, Fachanwältin für Familienrecht, Autorin und Mitautorin in zahlreichen juristischen Werken sowie ISUV Pressesprecher Josef Linsler.

Die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich hebt hervor: »Ausgangspunkt für unsere Agenda war, dass die Diskussion um das Wechselmodell zu einer harten Konfrontation von Befürwortern und Gegnern geführt hat. Wir wollen mit unserer Agenda raus aus dieser Sackgasse. Wir haben deswegen kein ›Modell‹ vorgegeben. Vielmehr stimmen aber alle Autorinnen und Autoren in den Maximen überein, die nach einer Trennung gelten sollten: Getrennt, aber gemeinsam erziehen, Beide betreuen, Beide bezahlen. Wird dies konsequent umgesetzt, entwickelt sich daraus mit entsprechender mediativer Unterstützung eine Trennungsfamilie. Die zentrale Frage für uns war und ist: Wie verlieren die Kinder keinen Elternteil nach der Trennung. Daran muss sich auch das Update des Familienrechts orientieren.«

Der Verband tritt grundsätzlich für gelebte gemeinsame Sorge für alle Kinder ein, unabhängig davon, ob die Eltern verheirate waren oder nicht. Es gilt die Maxime »Getrennt, aber gemeinsam betreuen«. Fakt ist aber, das veranschaulichen die »Fälle« von Mitgliedern, ist Umgangsverweigerung recht häufig. Die stellvertretende ISUV Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski schreibt: »Diese Fälle kommen in der anwaltlichen Praxis meiner Erfahrung nach sehr oft vor. Und tatsächlich ist es so, dass wir Juristen hier nur sehr beschränkt weiterhelfen können.« Sie schlägt vor mehr Personal in Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen und gemeinnützige Verbände in die Beratung miteinzubinden. »Gerade für Menschen, die offiziellen Stellen gegenüber misstrauisch sind, bietet ISUV ein glaubwürdiges Angebot nach dem Motto Geschiedene helfen Geschiedenen, indem man Hilfe zur Selbsthilfe leistet«, betont Waruschewski.

Die dargestellten Fälle von Mitgliedern veranschaulichen, die Kritik am Jugendamt ist vielfältig und reißt nicht ab. Die erfahrene Sachgebietsleiterin beim Jugendamt Astrid Leonhardt stellt unter anderem fest: »Leider ist nicht von der Hand zu weisen, dass man Müttern mehr Beachtung als Vätern schenkt. Auch das ist althergebracht und ich kann noch kein Umdenken erkennen.« Sie schlägt vor den Beratungsanspruch auch den »familienfernen Elternteilen« zu gewähren. Auch sie spricht sich dafür aus, Coaching und Begleitung an gemeinnützige und »in der Sache erfahrene Institutionen wie zum Beispiel den ISUV abzugeben.«

Die in der Agenda dargestellten Beispielfälle für Kindesunterhalt veranschaulichen Ungerechtigkeiten der gegenwärtig gültigen Regelungen. Heinrich Schürmann, ehemals Vorsitzender Richter am OLG stellt fest: »Zusammenfassend ist aber festzuhalten, dass eine zwischen den Eltern geteilte Betreuung unterhaltsrechtlich nicht unberücksichtigt bleiben kann.« Schürmann, einer der ganz wenigen Kenner der Interdependenz von Kindesunterhalt – Sozialrecht – Steuerrecht, legt die Schwächen des gültigen Unterhaltsrechts offen und zeigt viele Reformvorschläge auf. Zusammenfassend stellt er fest: »Reformziel muss daher eine Konzentration der Familienförderung auf einen eng umrissenen Katalog an Leistungen sein, die dann auch das private Unterhaltsrecht nicht unberührt lassen kann. Dabei dürfen Kinder aus Trennungsfamilien nicht mehr als Ausnahme von der Norm gelten. Vielmehr bedarf es umfassender Neuregelungen, um einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der allen Familienformen gleichermaßen gerecht wird.«

Ein Update des Familienrechts muss auch den Unterhalt für Erwachsene in den Focus nehmen. Die im geltenden Gesetz niedergelegten Regelungen stimmen indessen mit den heutigen gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen und den allgemein akzeptierten Wertauffassungen immer weniger überein«, stellt Martin Menne, Richter am Kammergericht in Berlin fest. Er plädiert für mehr »Eigenverantwortung der Eltern«, die schon in der Trennungsphase einsetzen muss, für umfassende Trennungsberatung und »Vereinfachung des Unterhaltsrechts«.

Mit einem Update des Familienrechts muss ein Update des Versorgungsausgleichs einhergehen. Von Mitgliedern wird der Versorgungsausgleich heftig kritisiert. Teilweise zurecht, wie Versorgungsausgleich Experte und Rechtsanwalt Jörn Hauß bestätigt. Unabdingbar ist mehr Information und Transparenz in Sachen Versorgungsausgleich. Für Trennungsfamilien ist es unabdingbar notwendig, dass beide Elternteile Rentenansprüche erwerben. Daher ist die Maxime »getrennt, aber gemeinsam erziehen« alternativlos, weil so beide Elternteile die Möglichkeit der Berufstätigkeit haben. Es muss ins Bewusstsein gerufen werden, dass Halbtagsjob und Kindesunterhalt nicht vor Altersarmut schützen – und oft auch nicht vor Kinderarmut. Hauß plädiert für das Bewusstsein einer »Verantwortungsgemeinschaft, die weniger vom lebenslänglichen Halbteilungsgrundsatz und mehr vom verantwortungsvollen Miteinander bestimmt ist«.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit mehr als 45 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen – elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche – betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031