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Gütersloh: »Als Erstes brauchen wir Klarheit«, für die Planungen der Anrainer Kommunen hätte eine militärische Wieder Nutzung des ehemaligen Flugplatz Geländes gravierende FolgenZoom Button

Alle an einem Tisch: Albert Pförtner (Gewerbepark Flugplatz GmbH), Marcus Skupin (»BimA«), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (Harsewinkel), Bürgermeister Marco Diethelm (Herzebrock-Clarholz), Stadtbaurätin Nina Herrling (Gütersloh), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh: »Als Erstes brauchen wir Klarheit«, für die Planungen der Anrainer Kommunen hätte eine militärische Wieder Nutzung des ehemaligen Flugplatz Geländes gravierende Folgen

Gütersloh: »Als Erstes brauchen wir Klarheit«, für die Planungen der Anrainer Kommunen hätte eine militärische Wieder Nutzung des ehemaligen Flugplatz Geländes gravierende Folgen

In Zukunft wieder Militär am ehemaligen Flughafenstandort an der Marienfelder Straße? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat die Stadt Gütersloh darüber informiert, dass die britischen Streitkräfte Interesse an einer Wiedernutzung des Geländes als Logistikstandort bekundet haben. In einem Pressegespräch nahmen am 16. Februar 2022 Verantwortliche Stellung. 

Worum geht es?

Die britischen Streitkräfte entwickeln zur Erfüllung der #NATO Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages regionale Drehkreuze als landgestützte Ausbildungskontenpunkte, Vorausstationierungsknotenpunkte und Kommandoknotenpunkte. Hierdurch sollen erforderliche Transitzeiten über den Ärmelkanal verringert und die Einsatzbereitschaft erhöht werden. Vor diesem Hintergrund haben die Britischen Streitkräfte in Deutschland eine Überprüfung ihrer Funktionen und Einrichtungen vorgenommen und für die Zukunft einen deutlich erhöhten Bedarf, insbesondere an Einzelunterkünften, Werkstätten, Verwaltungsgebäuden und Lagern festgestellt. Da zur Deckung dieses militärischen Bedarfs unter Umständen Teilflächen der ehemaligen britischen Liegenschaft »Princess Royal Barracks« (Flughafen) in Gütersloh in Betracht kommen, haben die britischen Streitkräfte gegenüber der »BImA« Interesse an der (Wieder-)Nutzung bekundet.

Aktueller Kenntnisstand

Noch gibt es keine endgültige Entscheidung über eine erneute militärische Nutzung, da die Prüfungen durch die Britischen Streitkräfte noch nicht abgeschlossen sind. Für die Stadt Gütersloh und die Kommunen Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz ist damit eine neue Situation eingetreten, die ihre Wirkung auf die weiteren Verhandlungen mit der »BImA« über das Gelände hat, das bisher auf etwa 110 Hektar als Gewerbe-und Industriefläche vorgesehen ist. »Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Briten sollten wir alle geplanten Abstimmungen und Verhandlungen über diese Flächen aussetzen«, wird empfohlen.

Solange sich die Flächen im Eigentum der »BImA« befinden, könne jederzeit Bundesbedarf für die Flächen angemeldet werden, wozu auch eine Nutzung für militärische Belange gehört. Die Kommunen hätten hierbei kein Vetorecht, hieß es.

Nach aktuellem Kenntnisstand bezieht sich das britische Interesse auf den rund 110 Hektar umfassenden Bereich südlich der Bundesstraße 513. Die Naturschutzfläche bliebe nach bisherigem Stand davon ausgenommen. Benötigt würden Lagerflächen für militärisches Gerät, Fahrzeuge und Unterkünfte für ein kleineres Kontingent Soldaten. Eine Stationierung zusätzlicher britischer Soldaten in Deutschland ist hiermit nicht verbunden. Der Flugbetrieb soll nicht wieder aufgenommen werden. Das bereits im Besitz der drei Anliegerkommunen befindliche nördliche Gebiet gegenüber dem Flughafengelände soll von den Plänen unberührt bleiben.

Folgen für die Planungen der Anrainer Kommunen

Besonders für die Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Gütersloh und für Harsewinkel wären die Folgen weitreichend. Das Gelände ist nach dem Abzug der Briten im Jahr 2016 als dringend benötigte Gewerbeflächen in den Regionalplanentwurf aufgenommen worden. Mit einer militärischen Nutzung ständen beide Kommunen quasi wieder bei Null, die zukünftige Entwicklung von Gewerbeflächen betreffend. Deshalb wollen die Bürgermeister der drei Kommunen und Albert Pförtner jetzt möglichst kurzfristig das Gespräch mit dem Land und der Bezirksregierung in Detmold suchen, um die möglichen Folgen im Detail zu analysieren, Möglichkeiten der Kompensation und Perspektiven für die Gewerbeflächenentwicklung zu entwickeln. »Was wir aber als Erstes brauchen, ist Klarheit darüber, ob das Flughafengelände tatsächlich wieder für militärische Zwecke genutzt werden soll«, wird erklärt.

Hintergrund, Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH (GFG)

Die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH (GFG) wurde am 26.Januar 2017 gegründet. Gesellschafter sind mit 70 Prozent die »Stadt Gütersloh«, mit 20 Prozent die »Stadt Harsewinkel« und mit 10 Prozent die Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Geschäftssitz ist die Carl Bertelsmann Straße 29 in Gütersloh. Geschäftsführer ist Albert Pförtner. In einem ersten Schritt wurden nördlich der B 513 von der »BImA« und anderen privaten Eigentümern insgesamt rund 30 Hektar Flächen erworben. Auf diesen Flächen wird derzeit ein etwa 17 Hektar großes Gewerbegebiet geplant.

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