Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige im UnternehmenZoom Button

Der Fall der Woche. Foto: Dr. Hartmut Frenzel, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige im Unternehmen

Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige im Unternehmen

In den Unternehmen beginnt ein Umdenken. Die Menschen machen sich immer mehr Gedanken, warum, wo, welche Daten und vor allem auch wie lange aufbewahrt werden sollen oder müssen.

So erreichte mich, diesmal in meiner Funktion als Datenschutzberater, in dieser Woche die Anfrage: »Wie lange muss ich Unfallanzeigen aufbewahren; wie lange darf ich Unfallanzeigen maximal aufbewahren?« Stichwort Datensparsamkeit.

In Paragraph 193 SGB VII ist die Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer geregelt. Dort findet der interessierte Leser Informationen, wann eine Anzeige erforderlich ist, eine Frist für die Anzeige, wer eine Anzeige bekommen muss, wer eine Durchschrift der Anzeige bekommt und vieles andere mehr. Eine Frist für die Aufbewahrung findet man dort jedoch nicht. Der Gesetzgeber hat hier »ausnahmsweise« mal auf eine Regelung verzichtet. 

Die Anzeige eines Versicherungsfalles durch den Unternehmer leitet ein Verwaltungsverfahren beim zuständigen Unfallversicherungsträger (»Berufsgenossenschaft«) ein. Ziel ist es, Leistungsansprüche der verunfallten Person festzustellen.

Ein Exemplar verbleibt beim Unternehmen, als Nachweis, dass er seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist. Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Nun ja, auch ich habe erst einmal Kaffee gekocht (»FrenchPress«) und angefangen zu recherchieren.

Nachhaltigkeit – ein hoher Verbrauch an bestimmten Ressourcen: Kaffee und Schokolade.

Ich habe bei der DGUV, bei meiner Berufsgenossenschaft und im Kollegenkreis nachgefragt. Das Ergebnis: Ich habe sieben Menschen gefragt. Ich habe 8 Antworten erhalten – eine Person hat sich noch einmal selbst korrigiert.

Meine Empfehlung nach intensivster Recherche lautet: 1 Jahr – nach Ablauf des Tages, an dem der Versicherungsfall angezeigt wurde. Danach ist die Unfallanzeige zu vernichten. Dieses ist rechtskonform zu dokumentieren (zum Beispiel über ein Löschprotokoll).

Begründung

Die Verjährung beträgt ein Jahr – Paragraph 31 (2) Nummer 3 OWiG, Verfolgungsverjährung. Der Unternehmer muss im Zweifelsfall in dieser Zeit den Nachweis führen können, dass er die Anzeige sachlich richtig und fristgerecht erstattet hat.

Danach gibt es keinerlei »Ausreden« für eine weitere Archivierung.

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031