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Nicht nur die Liebe zählt – so können Verheiratete Steuervorteile nutzen
Neustadt an der Weinstraße (ots)
Die einen wünschen sich eine romantische Frühlings oder Sommerhochzeit, andere dagegen möchten sich unbedingt an einem Schnapszahldatum (wie heute) das Ja Wort geben. Das sieht nicht nur gut aus, sondern ist auch noch praktisch: Selbst die Vergesslichsten Partner oder Partnerinnen können sich eine Reihe lauter Zweien viel besser merken. Was sich Frischvermählte noch merken sollten: Durch eine Eheschließung beziehungsweise Lebenspartnerschaft kann man bei der Steuer eine ganze Menge Geld sparen. Mehr dazu von Oliver Heinze.
Mit dem Trauschein kommen einige steuerliche Vorteile auf Paare zu. Zum Beispiel profitieren Verheiratete von höheren Freibeträgen, die vom Brutto-Lohn abgezogen und somit nicht versteuert werden.
»Außerdem haben sie bessere Wahlmöglichkeiten in Sachen Steuerklasse und sie können ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben. Das spart nicht nur Arbeit und Zeit: Das Finanzamt rechnet bei gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern auch anders: Nämlich nach dem Splittingverfahren. Und dieses Ehegattensplitting hat für die viele Paare finanzielle Vorteile.«
Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH. Das Prinzip hinter diesem Splittingverfahren zu verstehen, ist ziemlich kompliziert. Einfach ist dagegen, dass die meisten Eheleute dadurch einiges an Steuern einsparen können – vorausgesetzt, ihre Einkommen sind unterschiedlich hoch.
»Nehmen wir ein junges Paar, zum Beispiel Sandra und Markus. Sandra arbeitet Vollzeit und hat einen Brutto Lohn von 45.000 Euro im Jahr. Markus ist in Teilzeit und hat ein Jahres Brutto von 15.000 Euro und beide zahlen keine Kirchensteuer. Wären sie nicht gemeinsam veranlagt, müsste Sandra laut aktueller Grundtabelle über 10.000 Euro Einkommensteuer zahlen und Markus gut 950 Euro. Durch das Ehegattensplitting zahlen sie über 920 Euro weniger an Steuern.«
Dieser #Steuervorteil gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Es ist also unerheblich, ob man sich gleich Anfang oder erst Ende 2022 das Ja Wort gibt. Man kann übrigens auch auf die gemeinsame Veranlagung verzichten. Das muss aber beim zuständigen Finanzamt schriftlich erklärt werden. Ansonsten gilt …
»Wer Hilfe bei der Einkommensteuererklärung braucht, kann sich gerne an uns wenden. Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten. Die bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit dem Berater beziehungsweise der Beraterin einen Termin ausmachen.«
Ob Sie nun am 2. oder 22. 2. 2022 heiraten oder geheiratet haben, sich in den beliebten Frühlingsmonaten das Ja Wort geben oder erst zum Jahreswechsel: Wie Sie durchs Heiraten nicht nur Ihre Liebe besiegeln, sondern auch noch Steuern sparen, wird Ihnen auch noch mal im Netz erklärt.