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Unfallrisiko E Roller, Gerichtsbeschluss rechtskräftig – nun müssen feste Abstellflächen eingerichtet werden
Münster, Berlin, 25. Februar 2022
Im Verbandsklageverfahren des Blinden und Sehbehindertenvereins Westfalen (BSVW) gegen die Stadt Münster ist heute der vorgezogene Beschluss des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren rechtskräftig geworden (Aktenzeichen 8 L 785/21). Dadurch steht nun fest, dass die Stadt Münster spätestens im März für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen sorgen muss.
»Jetzt müssen schleunigst feste Abstellflächen für E Roller her«, fordert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. Bisher können E #Roller in Münster an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden (»#Free #Floating Modell«), was zu einer Unfallgefahr insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen führt. Tatsächlich kam es auch schon zu zahlreichen #Unfällen.
Der Weg zu mehr #Sicherheit führt über sogenannte Sondernutzungserlaubnisse, denn im Beschluss wurde festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt.
»Wenn sich die Stadt den Beschluss anschaut, muss sie nur eins und eins zusammenzählen und mit entsprechend abgefassten Sondernutzungserlaubnissen verbindliche Abstellflächen und klare Regeln für E Roller durchsetzen«, sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Der Verband fordert seit geraumer Zeit feste Abstellflächen, die kontrastreich markiert und mit einem Blindenlangstock ertastbar sind, und unterstützt die Klage im Rahmen eines Verbandsklageprojekts.
»Wir haben großes Interesse daran, gemeinsam mit der Stadt eine gute Lösung zu finden«, betont Swetlana Böhm. Diese würde nicht nur blinden und sehbehinderten, sondern allen Menschen zugutekommen, die auf Münsters Gehwegen unterwegs sind. Und sie könnte Modellcharakter haben, denn bereits jetzt erreichen den DBSV zahlreiche Anfragen aus anderen Städten.