Tiefstand bei Keuchhustenfällen im Kreis Gütersloh, Corona Maßnahmen lassen Infektionszahlen weiter sinkenZoom Button

Im Kreis Gütersloh haben die Keuchhustenfälle im letzten Jahr einen neuen Tiefstand erreicht. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Tiefstand bei Keuchhustenfällen im Kreis Gütersloh, Corona Maßnahmen lassen Infektionszahlen weiter sinken

Tiefstand bei Keuchhustenfällen im Kreis Gütersloh, Corona Maßnahmen lassen Infektionszahlen weiter sinken

Kreis Gütersloh, 3. Februar 2022

Im Kreis Gütersloh haben die Keuchhustenfälle einen Tiefstand erreicht. Durch die anhaltende Corona Pandemie gehen viele Infektionskrankheiten weiter deutlich zurück. So auch die Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle. Insgesamt wurden im letzten Jahr im Kreis Gütersloh nur drei Infektionsfälle gemeldet. Vor der Pandemie im Jahr 2019 waren es 103 Fälle. Das wurde auf Basis aktueller Zahlen des Robert Koch Institutes (RKI) in Berlin mitgeteilt. »Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln sowie die KiTa- und Schulschließungen zu diesem starken Rückgang geführt haben, denn die Ansteckung erfolgt bei Keuchhusten über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden«, so Matthias Wehmhöner.

#Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Sie tritt überwiegend im Kindesalter und Jugendalter auf. Insbesondere Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten erkranken daran. Nach einer Inkubationszeit von 1 bis 2 Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern. Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. »Auch wenn die Zahlen wegen der verstärkten Handhygiene, dem Tragen von Masken und den Kontaktbeschränkungen rückläufig sind, raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen«, so Wehmhöner.

Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt im dritten Lebensmonat geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll.

Nach einer aktuellen #STIKO Veröffentlichung liegt die Impfquote für die Grundimmunisierung bei Kindern nach drei Impfstoffdosen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis bis zum Alter von 15 Monaten bundesweit bei 90,2 Prozent, in Westfalen-Lippe bei 91,1 Prozent.

Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Schwangeren, sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen ist die Impfung empfohlen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.

www.aok.de
 
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