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Beschäftigte unterweisen: BG BAU unterstützt mit neuem Angebot, Foto: Andrey Popov, Adobe Stock, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Beschäftigte unterweisen, BG BAU unterstützt mit neuem Angebot

Beschäftigte unterweisen, BG BAU unterstützt mit neuem Angebot

Berlin (ots)

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihre Mitgliedsunternehmen und bietet eine Vielzahl von Unterweisungshilfen. Nun stehen alle Angebote der BG BAU gebündelt online zur Verfügung.

Betriebliche Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Sie müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jüngere Beschäftigte unter 18 Jahren muss der Arbeitgeber sogar halbjährlich unterweisen. Die Unterweisungen klären über Gefährdungen am Arbeitsplatz auf und informieren über Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsrisiken.

Um #Unternehmen bei der Unterweisung ihrer #Beschäftigten zu unterstützen, hat die BG BAU verschiedene Unterweisungshilfen entwickelt. Diese richten sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an die betrieblichen Führungskräfte und unterstützen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Unterweisung.

Ab sofort finden Unternehmen alles rund um die Unterweisungshilfen der BG BAU auf einer #Website. Neben Dokumentationshilfen und Schulungsunterlagen zu unterschiedlichen Themen, wie Absturzprävention, Schutz vor UV Strahlung, #Corona oder #Arbeiten in Katastrophengebieten, finden sie hier auch zahlreiche unterstützende Medien und Videos sowie Tipps, um die Unterweisungen praxisgerecht und anschaulich gestalten zu können.

Hintergrund

Rechtliche Grundlage für die regelmäßige Unterweisung bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention«. Notwendigkeit und Themen der Unterweisung ergeben sich aus der tätigkeits und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei der Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, beim Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder bei akuten oder dauerhaften Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten notwendig.

Unterweisungshilfen der BG BAU

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