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Flughafenstreiks, diese Rechte haben betroffene Passagiere

Flughafenstreiks, diese Rechte haben betroffene Passagiere

  • Verdi ruft Sicherheitspersonal an Flughäfen deutschlandweit zum Streik auf

  • Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp klärt Flugreisende über ihre Rechte auf

  • Airlines müssen für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

Berlin, 14. März 2022

Die Gewerkschaft Verdi ruft Beschäftigte der Luftsicherheit an mehreren deutschen Flughäfen heute zum Warnstreik auf. Gestreikt werde ganztägig an den Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Köln/Bonn, Bremen, Hannover und Leipzig. Hunderte Flüge werden voraussichtlich ausfallen. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt daher, welche Rechte betroffene Passagiere haben:

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen

»Durch den heutigen Warnstreik werden mehrere tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Betroffene Passagiere haben daher Anspruch auf eine Alternativbeförderung und unter Umständen auch auf die Erbringung von Betreuungsleistungen und die Erstattung ihres Ticketpreises.

Streiks des Flughafenpersonals gelten zwar als außergewöhnliche Umstände, auf die die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben, dennoch sind die Airlines zu einer Beförderung ihrer Passagiere verpflichtet. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.«

Anspruch auf Entschädigungszahlung ist nicht gegeben

»Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Aktionen des Airlinepersonals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus.«

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene #Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem #Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen und ist weltweit tätig. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben.

AirHelp

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